BAG bereitet Festsetzung des Physiotherapietarifs vor

Die Tarifpartner wurden vom BAG kürzlich über das weitere Vorgehen zum ambulanten Physiotherapietarif informiert. Der bisherige Tarif dürfte bis mindestens Ende 2017 per Verordnung verlängert werden.

Im letzten <link http: www.hplus.ch de publikationen eflash artikel _blank external-link-new-window external link in new>eFlash 10/16 empfahl die Geschäftsstelle von H+ den Spitälern und Kliniken, für ambulante physiotherapeutische Leistungen die bisherige Tarifstruktur weiterhin anzuwenden. Diese Empfehlung gilt bis auf weiteres.

Am 2. November 2016 informierte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) alle Tarifstrukturpartner, wie es die aktuelle Situation einschätzt und wie es vorgehen will.
In einem ersten Schritt möchte der Bund die seit Anfang Oktober bestehende tariflose Situation beheben, indem er den bisherigen Tarif verlängert. Dies hat er an seiner Sitzung am 23. November 2016 entschieden. Der Tarif gilt rückwirkend ab 1. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2017.

In einem zweiten Schritt bereitet das BAG eine Verordnung vor, mit welcher der Bundesrat eine neue Tarifstruktur festsetzt. Diese soll ein ordentliches Anhörungsverfahren durchlaufen. Gemäss BAG braucht dieser Prozess jedoch mindestens ein Jahr Zeit. Dies bedeutet, dass eine geänderte Tarifstruktur nicht vor 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt werden kann.

Tarifpartnerschaftliche Lösung bevorzugt

Das BAG teilte ausserdem mit, dass es eine tarifpartnerschaftliche Eingabe bevorzugen würde, da dieser Prozess weniger Zeit in Anspruch nehmen würde als die Festsetzung einer neuen Tarifstruktur auf dem Verordnungsweg.

Zur am 15. August 2016 eingereichten Tarifstruktur von H+ und curafutura, erklärte das BAG folgendes: Gemäss Auskunft des Bundesamts für Justiz kann der Bundesrat eine von einer Minderheit eingegebene Tarifstruktur nicht genehmigen. Sollten sich nicht alle Tarifpartner einigen, muss eine Festsetzung mit einem vorgängigen Vernehmlassungsverfahren erfolgen.

Das BAG wird die Tarifeingabe von curafutura/H+ und auch jene von phyisoswiss/ASPI noch schriftlich bestätigen und das Vorgehen der Bearbeitung darlegen.
H+ informiert Sie wieder, sobald vom BAG weitere Informationen zum Vorgehen vorliegen.

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