BVGer-Urteile: Zusammenfassung aktualisiert

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auslegung der KVG-Revision Spitalfinanzierung bis heute mit 32 Urteilen präzisiert. H+ hat die Zusammenfassung dieser aktualisiert.

Mit der Herausgabe einer kontinuierlich aktualisierten Zusammenfassung der BVGer-Urteile zu Fragen der Kostenermittlung und Tarifbildung im stationären OKP-Bereich, versucht H+ das nationale Verständnis der neuen Spitalfinanzierung zu beschleunigen und zu erweitern. Seit der Zusammenfassung der BVGer-Urteile vom 1. September 2015 sind weitere Urteile gefallen, die die Auslegung der Kostenermittlung und Tarifbildung im stationären OKP-Bereich präzisieren und in der aktualisierten Zusammenfassung Version 1.2 enthalten sind.

Präzisierte und neue Botschaften
Die Urteile gaben entweder Anlass, bereits bestehende Botschaften zu präzisieren oder neue zu formulieren. Einige nicht abschliessende Beispiele sind:

Präzisierte Botschaften zum Kapitel 6 «Forschung und universitäre Lehre»

  • Die Definition der universitären Lehre umfasst die erteilte Aus- und Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte und ist, inkl. ev. kuppelproduktiver Aspekte, als GWL zu betrachten. Die erhaltene Aus- und Weiterbildung der Assistenzärztinnen und -Ärzte sind hingegen OKP-relevante Kosten.
  • Eine Unterscheidung in «strukturierter» und «nicht-strukturiert» Lehre ist in der Rechtsordnung nicht vorgesehen.


Neue Botschaften zum Kapitel 10 «Abrechnung von Leistungen» nach Art. 49 Abs. 1 Satz 4 KVG

  • Spitalinterne und -externe Leistungen, die ausserhalb des zugewiesenen stationären Leistungsauftrags des Leistungserbringers liegen, können nicht nach Massgabe von Art.49 Abs. 1 KVG zu Lasten der OKP abgerechnet werden. Der Leistungserbringer ist aus tariflicher Sicht so zu behandeln, wie wenn er nicht als OKP-Leistungserbringer zugelassen wäre.
  • Interkurrente Behandlungen sind nicht per se besonderen diagnostischen und therapeutischen Leistungen gleichzustellen.


Senden Sie H+ Ihre Anregungen
Sie finden in der rechten Spalte alle aktuellen Erkenntnisse in der neu vorliegenden Version 1.2 vom 1. Juni 2016. Die Ergänzungen gegenüber der letzten Version sind in Grün hervorgehoben.
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns Ihre Anregungen und Ergänzungen sowie Erkenntnisse aus neuen, Sie betreffenden BVGer-Urteilen zukommen lassen. Senden Sie diese bitte an <link>pascal.besson@hplus.ch.

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