Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung angepasst

Der Bundesrat hat am 23. März 2016 die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) an ein Urteil des Bundesgerichts angepasst.

Das Bundesgericht hat in einem Urteil befunden, dass die Strahlung von alten Hochspannungsleitungen weniger streng begrenzt werde als jene von neuen Anlagen. Neu müssen daher alte Anlagen bei gewissen Umbauten oder betrieblichen Änderungen strengere vorsorgliche Emissionsbegrenzungen erfüllen als bisher. Der Bundesrat hat beschlossen, die geänderte Verordnung auf den 1. Juli 2016 in Kraft zu setzen. Darin werden zudem Bestimmungen zur Emissionsbegrenzung bei Hochspannungsleitungen, elektrischen Unterwerken und Eisenbahnanlagen präzisiert.

Bedeutung der Anpassung für die Spitäler
Für Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen ist relevant, dass die Bestimmungen zu elektrischen Hausinstallationen auf Grundsätzliches reduziert werden. Die Anforderungen und technischen Details werden neu zentral in der Niederspannungsinstallationsnorm geregelt.

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<link https: www.news.admin.ch message external-link-new-window external link in new>Bundesrat beschliesst Änderung der NIS-Verordnung