Medizinalberufegesetz: Anpassung von Verordnungen

Das Parlament hat das Medizinalberufegesetz revidiert. Nun liegen die angepassten Verordnungen zur Anhörung vor.

Die Änderungen in den Verordnungen tragen der Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG) vom 20. März 2015 Rechnung. Die Medizinalberufeverordnung (MedBV) wird neu insbesondere die Einzelheiten sowie Ausnahmen für die Sprachkenntnisse festlegen, die für die jeweilige Berufsausübung notwendig sind. Weiter werden im MedBV die Mindestanforderungen an die Ausbildung für ein Diplom festgelegt. Alle universitären Medizinalpersonen, welche einen universitären Medizinalberuf ausüben, werden zudem im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen.

Verschiedene neue Bestimmungen in der Registerverordnung MedBG führen zu mehr Transparenz für die Öffentlichkeit. Gleichzeitig verbessern sie den Schutz derjenigen universitären Medizinalpersonen, zu denen besonders schützenswerte Personendaten vorhanden sind. Weiter soll in der Prüfungsverordnung MedBG eine neue Bestimmung ermöglichen, formelle Anpassungsmassnahmen für die eidgenössische Prüfung vorzunehmen, damit Menschen mit Behinderungen diese ablegen können.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen
H+ hat eine Anhörungsantwort zuhanden des EDI und BAG entworfen und möchte Ihre Meinung dazu wissen. Falls Sie Kommentare oder Anregungen haben zum vorliegenden Entwurf in der rechten Spalte, können Sie diese gerne per E-Mail bis am 17. Juni 2016 an <link>umfragen@hplus.ch senden.

Kontakt

Links

<link https: www.admin.ch ch d gg pc external-link-new-window external link in new>Laufende Vernehmlassungen EDI