Empfehlungen zu Preisverhandlungen und Abrechnung neuer Pflichtleistungen

Die H+ Geschäftsstelle hat auf Anfrage seiner Mitglieder zwei Empfehlungen erarbeitet: Einerseits zur Datenlieferung an die Krankenversicherer, andererseits zur Abrechnung von neuen Pflichtleistungen bei der ambulanten Therapie von Krampfadern.

Die Preisverhandlungen von Versicherern mit H+ Mitgliedern werden zunehmend auf Basis von datenbasierten Vergleichen geführt. Ein weiterer Trend ist die zunehmende Zahl von Verhandlungsparteien seitens der Versicherer und die dadurch divergierenden Ansprüche, welche Daten vor den Verhandlungen zur Verfügung stehen sollten.
Die Spitäler und Kliniken haben mit der Etablierung des Kostenträgerausweises nach ITAR_K eine Grundlage geschaffen, welche es gesamtschweizerisch den Leistungserbringern und Versicherern erlaubt, mittels vergleichbarer Daten Preisverhandlungen zu führen. Allfällige zusätzliche Informationen müssen während den Verhandlungen begründet und beantragt werden. H+ hält fest, dass es nicht Aufgabe der Leistungserbringer ist, ITAR_K oder andere frei verfügbare Datenquellen in ein den einzelnen Versicherern genehmes Format umzuformen bzw. die Daten zusammenzuführen.

Abrechnungsverfahren zur Behandlung von Varizen
Per 1. Januar 2016 wurden endovenöse thermische Verfahren wie ELT und RFO (Laser und Radiowelle) zur Behandlung von Varizen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) als Pflichtleistungen aufgenommen. Diese Leistungen werden in der Regel ambulant erbracht. Für die Rechnungsstellung bestehen in der gültigen TARMED-Version keine besonderen Tarifpositionen. Daher hat die Geschäftsstelle von H+, unterstützt durch die Fachkommission Tarife & Verträge, eine Abrechnungsempfehlung erarbeitet. Die Empfehlung ist auf der <link http: www.hplus.ch de dienstleistungen tarife tarifdienst_faq external-link-new-window external link in new>Website von H+ aufgeschaltet.

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