Qualitätsbericht 2015: Bitte bis 31. Mai auf spitalinformation.ch hochladen

H+ erinnert seine Mitglieder daran, frühzeitig mit der Qualitätsberichtserfassung zu beginnen und genügend Zeit dafür einzuberechnen. Die Ergebnisse einer aktuellen GDK-Umfrage zeigen zudem, dass die H+ Vorlage zum Qualitätsbericht von immer mehr Kantonen empfohlen oder vorgeschrieben wird. Die GDK und H+ führen ihre bestehende Zusammenarbeit zur Weiterentwicklung der Vorlage weiter.

Die H+ Vorlage zur Qualitätsberichterstattung ist seit Anfang November 2015 elektronisch verfügbar (vgl. <link http: www.hplus.ch de publikationen eflash artikel external-link-new-window external link in new>eFlash 11/2015). Einige Spitäler haben mit der Berichtserstattung auf der <link http: eqb.hplus.ch external-link-new-window external link in new>Website des Qualitätsberichts bereits begonnen und gleichzeitig die Informationen zu ihren Qualitätsaktivitäten auf <link http: www.spitalinformation.ch>spitalinformation.ch aktualisiert.
H+ erinnert daran, für die Ersterfassung genügend Zeit einzuberechnen, die Benutzeranleitung gründlich zu lesen und die Informationssymbole auf der Website zu beachten. Insbesondere für Betriebe, die mehrere Standorte mit stationären Leistungen führen, empfiehlt sich dies.
Um Ihren Auftritt auf <link http: www.spitalinformation.ch>spitalinformation.ch aktuell zu halten, bitten wir Sie, die ausgefüllten Qualitätsberichte bis spätestens 31. Mai 2016 im Portal hochzuladen. Die Direktionen haben Ende November 2015 die Zugangsdaten für den geschützten Bereich erhalten. In Kantonen, in denen die Leistungserbringer dazu verpflichtet sind, die Vorlage von H+ zu verwenden, ist der 31. Mai als Eingabetermin obligatorisch.
Bei Fragen zum Qualitätsbericht steht Ihnen <link mail window for sending>Angelina Hofstetter, Projektleiterin Qualität, Tel. 031 335 11 55, gerne zur Verfügung. Fragen zum Spitalportal richten Sie bitte an <link mail window for sending>Claudia Bigler, Projektleiterin spitalinformation.ch, Tel. 031 335 11 27.

Kantone unterstützen H+ Vorlage zum Qualitätsbericht
Seit 2012 empfiehlt die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) den Kantonen, die Spitäler zur Berichterstattung über die Behandlungsqualität zu verpflichten sowie dazu die Vorlage von H+ zu verwenden. Dies mit dem Ziel, dass die Berichterstattung schweizweit einheitlich stattfindet.
Um einen Überblick zu erhalten, wie die Empfehlung umgesetzt wird, hat die GDK 2015 eine Umfrage bei allen Kantonen durchgeführt. Es haben 22 Kantone geantwortet. 21 geben an, die Spitäler zur Berichterstattung über die Behandlungsqualität zu verpflichten. Zwölf davon schreiben den Spitälern vor, die Qualitätsberichtsvorlage von H+ zu verwenden. In gewissen Kantonen wird die Qualitätsberichtsvorlage von H+ auch ohne Verpflichtung durch den Kanton verwendet.

Fortsetzung Zusammenarbeit GDK und H+
Die GDK und H+ haben beschlossen, ihre seit 2012 bestehende Zusammenarbeit zum Einbezug der Kantone in die Weiterentwicklung der Qualitätsberichtsvorlage weiterzuführen. Die GDK ist aktuell durch die Kantone AG, BE und BS in der H+ Fachkommission Qualität Akutsomatik (FKQA) vertreten und wird dort weiterhin Änderungsanträge für die Weiterentwicklung der Berichtsvorlage eingeben.

Kontakt

Isabelle  Praplan

Isabelle Praplan

031 335 11 21
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Links

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