Fachkräfteinitiative: Mit Direktsubventionierungen Berufsbildung für Erwachsene fördern

Der Bund stellt auf die direkte finanzielle Unterstützung der Absolvierenden von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Prüfungen um. Die Umstellung soll dazu beitragen, den Fachkräftemangel zu mindern.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) bereitet den Wechsel weg von der Subventionierung von Kursanbietern hin zur Direktsubventionierung der Kandidatinnen und Kandidaten einer eidgenössischen Prüfung vor. Wie das in der Praxis genau ablaufen soll, diskutieren die Verbundpartner intensiv. Auch H+ und OdASanté nehmen an den Gesprächen teil.

Ziel des Bundes: Fachkräftemangel mindern

Der Wechsel in der Finanzierung ist eine wichtige Komponente der Fachkräfteinitiative des Bundes und eines seiner grössten Finanzumverteilungsprojekte. Es geht dabei um die direkte Investition von Bundesbildungsgeldern in angehende Fachkräfte zur Förderung der höheren Berufsbildung und damit der Milderung des Fachkräftemangels. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament dieses Jahr den Entwurf der Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes und den dazugehörigen Kreditantrag. Beides erfolgt im Rahmen der BFI-Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2017─2020.

Neue Verantwortlichkeiten und mehr Wettbewerb

Die Eigenverantwortung zur Finanzierung einer Berufsprüfung oder Höheren Fachprüfung wird ab Januar 2018 bei den Studierenden liegen. Welche Weiterbildungen den Unternehmen letztlich nützen, bleibt dem Markt, also den Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden überlassen. Bildungsvereinbarungen sind nach wie vor erwünscht, nötig und sinnvoll. Insofern ändert sich im Berufs- und Bildungsalltag wenig. Stärker gefordert sind die Kursanbieter, die künftig vermehrt im Wettbewerb untereinander stehen. Der Gesetzgeber erhofft sich mit dem Finanzierungswechsel eine Kursqualitätssteigerung und eine Zunahme an Bildungswilligen. Das wiederum soll den Fachkräftemangel mindern. Ab 1. Januar 2018 werden alle Absolvierende von vorbereitenden Kursen, welche auf eidg. Prüfungen mit Prüfungsdatum nach dem 1. Januar 2018 vorbereiten, vom Bund direkt finanziell unterstützt.

Verordnungsanpassung und Rollenklärung
Zur Regelung des Vollzugs der neuen Finanzierung ist eine Anpassung der Berufsbildungsverordnung (BBV) notwendig. H+ und OdASanté engagieren sich deshalb insbesondere in der Arbeitsgruppe Bildung des Arbeitgeberverbands für eine praktikable, schlanke und effiziente Umsetzung. In diesem Rahmen müssen mit dem SBFI noch die Rollen und Verantwortlichkeiten restlos geklärt werden. Der Bund hat die Aufgabe, zusammen mit den Kantonen den Übergang vom alten ins neue Finanzierungsregime anzupacken und zu regeln.

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