Befristete Weiterführung Taxpunktwert-Vereinbarung ambulante Physiotherapie mit Sozialversicherern (UV/IV/MV)

Mit einem Schreiben vom 15. Dezember 2015 informierte die Medizinaltarif-Kommission UVG über die Verlängerung der Taxpunktwert-Vereinbarung für die ambulante Tarifstruktur Physiotherapie.

Die Verlängerung der Taxpunktwert-Vereinbarung gilt ab 1. Januar 2016 bis 30. Juni 2016 für die Sozialversicherungen UV, IV und MV. Somit gilt in den Spitälern und Kliniken bei der Abrechnung von ambulanten Physiotherapie-Leistungen zulasten dieser Versicherungen weiterhin der Taxpunktwert CHF 0.95.

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