Tarifstruktur SwissDRG Version 5.0 genehmigt

Der Bundesrat hat die weiterentwickelte Tarifstruktur SwissDRG Version 5.0 genehmigt. Sie tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Am 4. Dezember 2015 hat der Bundesrat die Version 5.0 der Tarifstruktur SwissDRG genehmigt. Diese beinhaltet eine höhere Anzahl Zusatzentgelte als die Vorversionen.
Der Bundesrat ist zudem nach wie vor der Ansicht, dass die Differenzierung der Tarifstruktur noch nicht ausreichend ist. Daher empfiehlt er, die Struktur anhand der neuen Spitalklassifikation des BAG differenziert anzuwenden, sollten sich die Tarifpartner nicht auf eine klare Strategie in Richtung eines einheitlichen Basispreises einigen können.

Tarifverträge im Zusammenhang mit Transplantationen
Weiter hat der Bundesrat zwei Tarifverträge zwischen dem Schweizer Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) und H+ genehmigt. Diese regeln die Vergütung von Leistungen im Zusammenhang mit der Transplantation von Organen sowie Blutstammzellen. Dabei handelt es sich um Leistungen, welche von der Tarifstruktur SwissDRG nicht abgedeckt sind. Einige Leistungen im Zusammenhang mit Transplantationen von bestimmten Organen konnten inzwischen in die Tarifstruktur SwissDRG aufgenommen werden und sind deshalb nicht mehr Teil der gesonderten Tarifverträge betreffend Transplantationen.

Den Fallpauschalenkatalog der SwissDRG Version 5.0 finden Sie auf der <link http: www.swissdrg.org de external-link-new-window external link in new>Website der SwissDRG AG.

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