SPLG-Grouper Version 5.0: Verfügbar ab Dezember 2015
Spitäler und Kliniken können bei H+ bereits jetzt die neue Software-Version des Spitalplanungs-Leistungsgruppen-Groupers für die Medizinische Statistik 2016 bestellen. Die Version 5.0 ist ab Mitte Dezember 2015 lieferbar. Für die Lieferung an die Kantone ist weiterhin die GDK zuständig.
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich (GDZ) hat die Gruppierungssoftware an die Medizinische Statistik 2016 angepasst und eine neue Version 5.0 herausgegeben. Diese Software ordnet jeden Fall anhand der codierten Diagnosen (ICD) und Prozeduren (CHOP) eindeutig einer der rund 140 Spitalplanungs-Leistungsgruppen (SPLG) zu. Wie bei der Vorjahresversion treten die GDK und H+ gemeinsam als Vertreiber der Software auf. Den Vertrieb des SPLG-Groupers seitens H+ stellt <link mail window for sending>Claudia Bigler sicher. Sie ist Ihre Kontaktperson, wenn Sie für Ihren Betrieb eine Lizenz bestellen möchten.
Die SPLG stellen ein vollständiges Abbild der akutsomatischen Versorgung dar. H+ zeigt daher das medizinische Leistungsspektrum der Mitgliedsspitäler auf <link http: www.spitalinformation.ch>www.spitalinformation.ch anhand der SPLG auf.
Informationen zur Bestellung
Der SPLG-Grouper für das Datenjahr 2016 liegt wiederum in Deutsch und Französisch vor. Interessierte können die Software zu einem Unkostenbeitrag jetzt bestellen, unter Beachtung der nachstehenden Punkte:
- Für die Kantone sind zwei unterschiedliche SPLG-Grouper-Lizenzen verfügbar und bei der GDK bestellbar:
a) Lizenz nur für die Kantonsverwaltung: Diese berechtigt zur Nutzung des SPLG-Groupers innerhalb der gesamten Kantonsverwaltung. Die Weitergabe an private Beratungsorganisationen ist grundsätzlich nicht erlaubt, ausser diese verwenden den SPLG-Grouper ausschliesslich im Auftrag der Kantonsverwaltung. In diesem Fall reicht die Lizenz der Kantonsverwaltung.
b)Sammellizenz Listenspitäler: Die Kantone können zusätzlich zur Lizenz für die Kantonsverwaltung eine Sammellizenz für alle Listenspitäler mit Standort innerhalb ihres Kantons erwerben. - Verzichtet ein Kanton auf den Erwerb einer Sammellizenz für «seine» Listenspitäler, so können diese Listenspitäler individuell eine Einzellizenz bei H+ erwerben.
Wichtige Hinweise zur Einzellizenz
Bitte klären Sie vor der Bestellung der Einzellizenz bei Ihrem Kanton ab, ob dieser eine Sammellizenz für Listenspitäler beantragt hat bzw. dies im Sinn hat. Falls nicht, dann senden Sie bitte das Bestellformular sowie den Lizenzvertrag ausgefüllt und unterzeichnet an H+. Beide Dokumente stehen in der rechten Spalte zum Download zur Verfügung. H+ stellt Ihnen nach Erhalt der Bestellung den SPLG-Grouper inkl. Bedienungsanleitung zu. Die Rechnungsstellung erfolgt im Anschluss durch die GDZ.