Die neue Pflegefinanzierung braucht mehr als ein Facelifting

Seit 2011 ist die neue Pflegefinanzierung in Kraft. Es besteht grundlegender Verbesserungsbedarf, gerade im Bereich der Übergangspflege. H+ hat seine Forderungen im Rahmen der IG Pflegefinanzierung eingebracht. Der Ball liegt nun bei der Politik.

Dass die neue Pflegefinanzierung revidiert werden muss, darüber sind sich die meisten Akteure im Gesundheitswesen einig. Vier Jahre nach ihrer Einführung zeigen sich gravierende Mängel sowohl im Gesetz als auch in der kantonal unterschiedlichen Umsetzung. Die IG Pflegefinanzierung, bestehend aus Leistungserbringer-, Patienten- und Arbeitnehmerorganisationen, hat deshalb einen Katalog von elf gemeinsamen Forderungen aufgestellt. H+ unterstützt diesen, insbesondere die Forderungen nach einer vollen Finanzierung der Restkosten durch die Kantone, nach einer Klärung der Zuständigkeit für die Restfinanzierung bei ausserkantonalen Patientinnen und Patienten und nach einer besseren Abgeltung der Übergangspflege.

H+ Schwerpunkt: Übergangspflege
Als die neue Pflegefinanzierung 2008 vom Parlament beraten wurde, setzte sich H+ erfolgreich für die Verankerung der Übergangspflege im Gesetz ein. H+ bemängelte jedoch bereits bei Inkrafttreten 2011 die konkrete Ausgestaltung in Artikel 25a KVG, namentlich die zu kurze Dauer von nur 14 Tagen und die Nichtvergütung von Hotellerie und Betreuung (vgl. Positionspapier H+ vom 3. Februar 2011 in der rechten Spalte). Genau diese Aspekte sprechen aus Sicht der Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen auch heute gegen das Angebot der Übergangspflege, wie aus einer Mitgliederbefragung von 2014 hervorgeht. Bisweilen kommt es auch zu Fehlversorgung, indem Versicherungen die für sie kostengünstigere Übergangspflege einer medizinisch sinnvolleren, aber teureren Rehabilitationsbehandlung vorziehen.

H+ hat deshalb seine alten Forderungen in einem Brief an die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-SR) vom 16. März 2015 erneuert und präzisiert: Verlängerung der Vergütungsdauer auf mindestens vier Wochen unter Mitberücksichtigung der Hotellerie- und Betreuungsleistungen. Diese Forderungen sind auch ins Positionspapier der IG Pflegefinanzierung eingeflossen.

Mutlose Ständeräte
Eine parlamentarische Initiative von Ständerätin Christine Egerszegi-Obrist verlangt ebenfalls eine Nachbesserung der Pflegefinanzierung. Zwar haben ihr beide Räte Folge gegeben, doch hat sich die SGK-SR bei der Ausarbeitung des Erlassentwurfs am
1. September 2015 mutlos gezeigt. Einzig die Forderung nach einer Zuteilung der Restfinanzierung für ausserkantonale Patientinnen und Patienten fand Einzug in den Entwurf. Noch sind Korrekturen möglich, da dieser nun in die Vernehmlassung geht.

Kontakt

Stefan  Berger

Stefan Berger

031 335 11 58
E-Mail

Links

<link http: www.hplus.ch de politik h_positionen external-link-new-window external link in new>H+ Positionen