Abgabe einer Rechnungskopie an den Patienten gemäss KVG
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weist die H+ Mitglieder auf die Einhaltung von drei im Tiers payant geltende Grundlagen hin.
Ende Juni 2015 hat das BAG H+ sowie weitere Leistungserbringerverbände angeschrieben und sie gebeten, ihre Mitglieder auf die folgenden im Tiers payant geltenden rechtlichen Grundlagen sowie auf die Notwendigkeit deren Einhaltung aufmerksam zu machen:
- Art. 42 Abs. 3 Krankenversicherungsgesetz (KVG), welcher u.a. vorsieht, dass im System des Tiers payant der Versicherte eine Kopie der Rechnung erhält, welche direkt an die Versicherung gegangen ist.
- Art. 59 Abs. 4 Satz 1 Krankenversicherungsverordnung (KVV), welcher festhält, dass im System des Tiers payant der Leistungserbringer der versicherten Person eine Kopie der Rechnung zukommen zu lassen hat.
- Art. 59 Abs. 4 Satz 2 KVV, wonach der Leistungserbringer mit dem Versicherer vereinbaren kann, dass dieser die Rechnungskopie der versicherten Person zustellt.
Das vollständige Schreiben des BAG finden Sie in der rechten Spalte.