Epidemiengesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft

Am 29. April 2015 hat der Bundesrat die Inkraftsetzung des revidierten Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) per 1. Januar 2016 beschlossen. Gleichzeitig hat er zwei Verordnungen gutgeheissen. Mit dem neuen Gesetz wird die Bevölkerung besser vor gesundheitlichen Gefahren geschützt.

Die Epidemienverordnung beschreibt die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen. Die Verordnung über mikrobiologische Laboratorien legt die Voraussetzungen und das Verfahren fest, um eine Bewilligung für den Betrieb solcher Laboratorien zu erhalten. Die Anhörung zu den Verordnungen dauerte von Juli bis Oktober 2014. Die Stellungnahmen sind in einem Anhörungsbericht zusammengefasst.

Genauere Regelung der Zuständigkeiten von Bund und Kantonen
60 Prozent der Stimmenden haben der Revision des Epidemiengesetzes im September 2013 zugestimmt. Die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen sind künftig genauer geregelt. Der Bund erhält eine stärkere Rolle bei der Führung, der Zielfestlegung, der Aufsicht und der Koordination, während die Kantone für den Vollzug zuständig bleiben. Dadurch können Krisensituationen effizienter vorbereitet und besser bewältigt werden. Zudem lassen sich Epidemien wirksamer bekämpfen.

Das neue Gesetz schafft auch die Voraussetzungen, um schweizweit einheitliche, effiziente Massnahmen zur Verhütung, Überwachung und Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen sowie Infektionen in Spitälern und Pflegeheimen zu ergreifen. Einen Impfzwang sieht es nicht vor.

Der Bundesrat nutzt die erweiterten Kompetenzen bereits für die Ausarbeitung der beiden Strategien NOSO (Strategie zur Überwachung, Prävention und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen) und Antibiotikaresistenzen (StAR), bei welcher die Spitäler auch einbezogen sind. Zielgruppen sind die Bevölkerung und die Gesundheitsfachleute vor allem in den Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen.

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Pascal  Besson

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