Aktualisierte H+ Position zur Kostenermittlung und Tarifbildung in der OKP

Die zweite Version der H+ Position zur Kostenermittlung und Tarifbildung in der OKP wurde mit den Entscheiden des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) ergänzt und angepasst. H+ setzt sich für klare und transparente Spielregeln ein.

Die Empfehlungen im von H+ erstellten Dokument «Kostenermittlung und Tarifbildung» sollen ermöglichen, dass die Schweizer Spitäler und Kliniken sich in den Diskussionen bezüglich Interpretation und Umsetzung der KVG-Revision Spitalfinanzierung aktiv und gemeinsam einbringen können. Weiter sollen sie Klarheit schaffen: Sie halten fest, nach welchen Rahmenbedingungen, Grundsätzen und Minimalanforderungen die Kostenermittlung, Tarifbildung und Wirtschaftlichkeitsprüfung aus Sicht der Spitäler und Kliniken erfolgen sollen. Die Empfehlungen beziehen sich auf die stationären akutsomatischen Spitalaktivitäten.
Sie finden die aktualisierte, zweite Version des Dokuments in der rechten Spalte.

Auch für Psychiatrie und Rehabilitation geeignet
Ausser den tarifstrukturbezogenen Regeln sind alle Empfehlungen ebenfalls in der Psychiatrie und Rehabilitation anwendbar. Sobald die tarifstrukturbezogenen Regeln in den Bereichen Psychiatrie und Rehabilitation erarbeitet sind, werden die Empfehlungen, wo notwendig, angepasst und ergänzt. Erst ab diesem Zeitpunkt wird auch hier ein leistungsbezogenes Benchmarking möglich sein.

Entstehung der Empfehlungen
Die vorliegende Position von H+ beruht auf den beiden KVG-Botschaften des Bundesrates vom 18. September 2000 und 15. September 2004, den Beratungen der Eidgenössischen Räte zum Geschäft 04.061 gemäss amtlichem Bulletin sowie dem Schlussabstimmungstext vom 21. Dezember 2007. Weiter berücksichtigen die Empfehlungen die Feststellungen aus dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil «<link file:3724 _blank external-link-new-window external link in new>Tariffestsetzung stationäre Spitalbehandlungen» vom 7. April 2014.