Stellungnahme zur Stärkung der höheren Berufsbildung im Berufsbildungsgesetz

H+ begrüsst grundsätzlich die finanzielle Förderung der höheren Berufsbildung (HBB). Jedoch enthalten die drei zusätzlichen Gesetzesartikel einige Punkte, die sich schlimmstenfalls als ineffizient und teuer entpuppen könnten.

Der Bundesrat will mit drei zusätzlichen Gesetzesartikeln im Berufsbildungsgesetz (BBG) weg von der Objekt- hin zur Subjektfinanzierung. Gleichzeitig will er mit der Gesetzesrevision den finanziellen Ausgleich zwischen Fachhochschulen und höheren Fachschulen einerseits und den eidgenössischen Abschlüssen andererseits schaffen und gerechter gestalten. H+ begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung, beurteilt die folgenden Punkte aber als kritisch und stimmt der Gesetzesrevision nur unter der Bedingung zu, dass die Anregungen entweder im Gesetz oder auf Verordnungsebene berücksichtigt werden.

  1. Mehr Aufgaben aber weniger Mittel
    Die Revision sieht vor, dass Aufgaben der öffentlichen Hand an die Berufsträgerschaften delegiert werden. Mit dieser Überwälzung würde gleichzeitig die finanzielle Abgeltung der Aufgaben von 100% auf 60% reduziert. Dies ist nicht akzeptierbar. Der Bund hat zudem keine IT in Aussicht gestellt zur Geschäftsabwicklung und zur administrativen Entlastung des Verwaltungsaufwands der Trägerschaften.

  2. Amtshandlungen sind nicht Aufgabe der Trägerschaften
    Die Kommunikation mit den Prüfungsteilnehmenden über die Subventionshöhe (Verfügung) sollen laut erläuterndem Bericht des Bundes die Trägerschaften übernehmen. Die privatrechtlichen Trägerschaften sind jedoch nicht befugt, amtliche Entscheide zu verfügen und sich mit amtlichen Rekursen zu beschäftigen. Diese Rolle ist einer berufsbildungsnahen Behörde zuzuweisen.

  3. Die Meldeliste ist zu streichen
    Die Trägerschaften sollen darüber befinden, ob ein Kursanbieter auf die Meldeliste des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) gesetzt wird. Die als «Meldeverfahren» deklarierte Pflicht der Trägerschaft ist aber de facto ein Bewilligungsverfahren. Für die Gesundheitsberufe entscheidet die Qualitätssicherungskommission (QSK) reglementarisch über die Zulassung von Kursanbietern und sichert so die Qualität der Bildung. Eine Meldeliste braucht es deshalb nicht.

  4. Die Auszahlung der Bildungssubventionen an Bedingungen knüpfen
    Bei Prüfungszulassung zahlt der Bund die Subvention von max. 50% der Kurskosten in der Regel an die Kursteilnehmenden vor der Prüfung aus. Die Auszahlung ist aber weder an das Absolvieren noch an das Bestehen der Prüfung geknüpft. H+ fordert eine erfolgsabhängige Subventionierung. Die Auszahlungsbedingungen können für die Gesundheitsberufe in den Prüfungsreglementen festgelegt werden.

  5. Förderung der HBB auf Kosten der Grundbildung?
    Der Bund will künftig mehr Geld direkt an die Kursteilnehmenden auszahlen. Die Kantone erhalten als Folge weniger Bildungsmittel und könnten daher versucht sein, den Ausfall durch Sparen in der Grundbildung zu kompensieren. Als Folge würde die HBB auf dem Buckel der Grundbildung gestärkt. Dies will H+ nicht. Im Gesetz oder in der Ausführungsverordnung muss ein solcher unbeabsichtigter Umverteilungseffekt verhindert werden.

  6. HBB-Inflation vermeiden
    Der Bund möchte zusätzliche Mittel in die Bildungslandschaft einschiessen. Das könnte Begehrlichkeiten wecken. Bildungsanbieter- und/oder Arbeitnehmer könnten für bestehende Weiterbildungsangebote neue eidgenössische Prüfungen fordern. H+ lehnt eine solche Entwicklung ab und hält an der betrieblichen Bedarfsorientierung fest. Träger der HBB müssen auch künftig Branchenorganisationen sein.


Ihre Meinung ist H+ wichtig
Wir bitten die H+ Mitglieder, die vorliegende H+ Anhörungsantwort zu bewerten und uns ihre Stellungnahme per <link mail window for sending>E-Mail bis am 20. März 2015 zu schicken.  

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