Vertrag über Beratungsleistungen mit dem Tox-Zentrum

H+ hat mit dem Tox-Zentrum einen neuen Vertrag abgeschlossen. Dieser regelt, wie die Beratungen gegenüber den Spitälern und Kliniken ab dem 1. Januar 2015 abgegolten werden. Der Vertrag ändert nichts an den gewohnten Abläufen bei der Beratung zwischen dem Personal in den Spitälern/Kliniken und den Fachleuten im Tox-Zentrum.

Die Bevölkerung und die Leistungserbringer nutzen das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum als Informations- und Beratungsstelle bei Vergiftungen. Die telefonischen Auskünfte des Tox-Zentrums gegenüber der Bevölkerung erfolgen kostenlos bzw. werden durch jährliche Beiträge der Kantone finanziert. Die umfassenden mündlichen und schriftlichen Beratungen gegenüber medizinischem Fachpersonal werden durch Pauschalbeiträge von Leistungserbringerverbänden (FMH, pharmasuisse und seit 2014 H+) mitfinanziert. Weitere Finanzierer des Tox-Zentrums sind der Bund, die Chemie- und Pharmaindustrie sowie die Versicherer (santésuisse und SUVA).

Direkte Abrechnung der Beratungen bereits ab 2015
Der H+ Vorstand knüpfte den Pauschalbetrag von H+ an das Tox-Zentrum an folgende Auflage: Bis 2016 muss eine Lösung für die direkte Abgeltung der Beratungsleistungen des Tox-Zentrums für die Spitäler und Kliniken bestehen. Wir haben Sie darüber an unserer letztjährigen Generalversammlung informiert. Bereits heute hat H+ mit dem Tox-Zentrum einen Vertrag abschliessen können, der die Beratungen gegenüber Spitälern und Kliniken ab 1. Januar 2015 regelt. Sie finden ihn in der rechten Spalte zum Download.

Eckpunkte des Vertrags

Die wesentlichen Eckpunkte des Vertrags sind:

  • An den Abläufen bei der Beratung zwischen dem Personal in den Spitälern/Kliniken und den Fachleuten im Tox-Zentrum ändert sich gegenüber heute nichts. Dies bedeutet: medizinische Fachpersonen, die mit einem Vergiftungsfall konfrontiert sind, können direkt beim Tox-Zentrum unter der gewohnten Telefonnummer anrufen. Sowohl die telefonische und schriftliche Beratung als auch die Verlaufsrückmeldungen erfolgen nach dem gewohnten Schema.
  • Pro Beratungsfall stellt das Tox-Zentrum dem Spital/der Klinik einen Betrag von CHF 46.- (exkl. MWST) in Rechnung. Dieser Betrag entspricht in etwa jenem, den die FMH und pharmasuisse an das Tox-Zentrum pro Beratung bezahlen. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich an die Spitäler/Kliniken unter Angabe der einzelnen Beratungen. Damit wird die Administration möglichst gering gehalten.

Kontakt

Links

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