Umsetzung Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes

H+ unterstützt seine Mitglieder bei der Umsetzung des L-GAV Gastronomie mit einem Merkblatt.

Wie im <link de publikationen eflash artikel _blank external-link-new-window external link in new>eFlash 6/2014 berichtet, haben die Sozialpartner des L-GAV Gastronomie und H+ sich geeinigt, dass alle H+ Mitgliedsbetriebe bis Ende September 2014 der paritätischen Kontrollstelle des L-GAV Gastronomie melden sollen, ob ihr Restaurant öffentlich zugänglich ist. Falls ja, müssen sie ihr Personalreglement einschicken und durch die paritätische Kontrollstelle auf GAV-Gleichwertigkeit prüfen lassen oder sich dem L-GAV unterstellen.

Merkblatt inkl. Anleitung ab sofort verfügbar
Ein Merkblatt, um die Regelungen richtig umzusetzen, finden Sie in der rechten Spalte. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an <link mail window for sending>Jürg Winkler, Tel. 031 335 11 34.

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