Bundesrat setzt Mindestalter für gefährliche Arbeiten herab

Im Rahmen des HarmoS-Konkordats treten Jugendliche vermehrt bereits ab 15 Jahren eine Lehre an. Der Bundesrat reagiert entsprechend und setzt das Mindestalter für gefährliche Arbeiten herab. Begleitende Massnahmen sollen Gesundheit und Sicherheit der Lernenden gewährleisten.

Die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) führt zunehmend zu Lehrstellenantritten bereits ab 15 Jahren. Am 25. Juni 2014 beschloss der Bundesrat die Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) über den Jugendschutz dementsprechend anzupassen und das Mindestalter für gefährliche Arbeiten während der Grundbildung von 16 auf 15 Jahre zu senken. Die voraussichtlich am 1. August 2014 in Kraft tretende Verordnung erleichtert so den mühelosen Eintritt vom Schul- ins Berufsleben.

Begleitende Massnahmen zum Schutz der Lernenden
Um Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit der jugendlichen Lernenden zu gewährleisten, verlangt der Bundesrat begleitende Massnahmen in den Bildungsplänen der beruflichen Grundbildung. Die Organisationen der Arbeit (OdA) sollen diese bis drei Jahre nach Inkrafttreten der revidierten Verordnung für alle unverzichtbaren gefährlichen Arbeiten festlegen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) wird diese Massnahmen nach Anhörung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) genehmigen. Das heute gültige gesetzliche Mindestalter von 16 Jahren bleibt bis zur vollständigen Umsetzung der Massnahmen in Kraft.

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