SwissDRG-Struktur neu mit Anlagenutzungskosten

Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat am 16. Mai 2014 die Version 4.0 der Fallpauschalen-Tarifstruktur verabschiedet, welche nun an den Bundesrat zur Genehmigung geht. Neu werden die Anlagenutzungskosten bei der Berechnung der Fallkostengewichte mitberücksichtigt.

Die Version 4.0 des Fallpauschalen-Katalogs SwissDRG soll ab dem 1. Januar 2015 gelten. Wichtigste Neuerungen sind der Einbezug der Anlagenutzungskosten (ANK) bei der Berechnung der Kostengewichte. Die Version 4.0 bringt eine differenzierte Weiterentwicklung und Verbesserung der Abbildungsgenauigkeit, insbesondere konservativer Behandlungsfälle. Die Verbesserung der Datenqualität bleibt jedoch eine grosse Herausforderung.

Katalogversion 4.0 – Änderungen im Überblick
Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:

  • Die Version 4.0 umfasst 974 DRG’s, die Vorversion enthielt 988.
  • Die Version 4.0 beinhaltet 49 Zusatzentgelte – voraussichtlich alle bewertet, maximal eines unbewertet. Die Version 3.0 hatte 89, davon zwei unbewertet.
  • Der Basis-Fallwert aufgrund der Kostendaten 2012 liegt bei CHF 10‘205 inklusive ANK und CHF 9‘331 ohne ANK. In der aktuellen Version 3.0 mit Datenbasis 2011 liegt er bei CHF 8‘871 ohne ANK.
  • Ab 1. Januar 2015 beträgt der Fallbeitrag CHF 3 pro stationärem Aufenthalt.

Die Unterlagen zur Katalogversion 4.0 finden Sie auf der Website der <link http: swissdrg.org de swissdrg_system_40.asp _blank external-link-new-window external link in new>SwissDRG AG.

Anträge zur Weiterentwicklung jetzt eingeben
Vom 26. Mai bis am 7. Juli 2014 können folgende <link http: www.swissdrg.org de _blank external-link-new-window external link in new>Anträge zur Verbesserung von Swiss DRG eingegeben werden:

  • Anträge zur Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems;
  • Anträge zur Weiterentwicklung der Liste, welche die in der Medizinischen Statistik erfassbaren Medikamente und Substanzen enthält;
  • Anträge zu redaktionellen Änderungen der SwissDRG-Tarifstruktur.

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