Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat am 16. Mai 2014 die Version 4.0 der Fallpauschalen-Tarifstruktur verabschiedet, welche nun an den Bundesrat zur Genehmigung geht. Neu werden die Anlagenutzungskosten bei der Berechnung der Fallkostengewichte mitberücksichtigt.
Die Version 4.0 des Fallpauschalen-Katalogs SwissDRG soll ab dem 1. Januar 2015 gelten. Wichtigste Neuerungen sind der Einbezug der Anlagenutzungskosten (ANK) bei der Berechnung der Kostengewichte. Die Version 4.0 bringt eine differenzierte Weiterentwicklung und Verbesserung der Abbildungsgenauigkeit, insbesondere konservativer Behandlungsfälle. Die Verbesserung der Datenqualität bleibt jedoch eine grosse Herausforderung.
Katalogversion 4.0 – Änderungen im Überblick
Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:
Die Unterlagen zur Katalogversion 4.0 finden Sie auf der Website der <link http: swissdrg.org de swissdrg_system_40.asp _blank external-link-new-window external link in new>SwissDRG AG.
Anträge zur Weiterentwicklung jetzt eingeben
Vom 26. Mai bis am 7. Juli 2014 können folgende <link http: www.swissdrg.org de _blank external-link-new-window external link in new>Anträge zur Verbesserung von Swiss DRG eingegeben werden: