GAV Gastronomie: Einigung erzielt über Umsetzung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung

Im März 2014 haben sich die Sozialpartner des Landes-Gesamtarbeitsvertrags des Gastgewerbes (L-GAV-Gastro) und Vertreter von H+ über eine möglichst unkomplizierte Umsetzung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) des Bundesrats in den Gastronomiebetrieben der H+ Mitglieder geeinigt.

Der Bundesrat hat in seinem Erlass zur AVE L-GAV-Gastro die Zuteilung, ob die Mitarbeitenden eines Betriebs der AVE unterstehen, den Sozialpartnern übertragen. Nach Verhandlungen im März 2014 haben die Sozialpartner zusammen mit H+ ein gemeinsames Verständnis aufgebaut und das Vorgehen festgelegt, wie die Umsetzung der AVE in den Restaurationsbetrieben der H+ Mitglieder vorzunehmen sei und wie die Kontrollen stattfinden sollen. Insbesondere wurden die Kriterien der öffentlichen Zugänglichkeit diskutiert und festgelegt. Klar ist jetzt auch, wie die Gleichwertigkeit definiert ist und wie die Kontrollstelle diese misst und feststellt.

H+ hat sich schliesslich im Mai 2014 in der Kontrollstelle des GAV Gastronomie in Basel überzeugen können, dass eine Umsetzung für die Restaurationsbetriebe der Spitäler, Kliniken und Institutionen einfach und für die meisten Betriebe unproblematisch sein wird. Damit steht einer raschen und einfachen Umsetzung der AVE nichts mehr im Wege.

Ziel und Fahrplan
Bis Ende September 2014 sollen alle H+ Mitglieder der Kontrollstelle melden, ob ihre Restaurationsbetriebe öffentlich zugänglich sind oder nicht. Falls ja, müssen sie ihr Personalreglement mitschicken und auf Gleichwertigkeit prüfen lassen.
Die von H+ erarbeiteten Dokumente erleichtern und unterstützen die Vorbereitungen dieses Vorgangs. Betriebe, die nicht antworten, können von den Sozialpartnern zur Unterstellung gezwungen werden – auch gerichtlich.

Merkblatt, Checkliste und Formular

H+ erarbeitet zurzeit ein Merkblatt, eine Checkliste und ein Formular. Die Mitglieder erhalten damit Instrumente, die ihnen auf einfache Art helfen, die Regelungen richtig umzusetzen. Die Dokumente versendet die Geschäftsstelle in Kürze per E-Mail an die H+ Mitglieder.

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