Änderungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung per 1. Juli 2014

Das EDI hat verschiedene Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) beschlossen. H+ fasst die Änderungen zusammen, die Sie betreffen könnten.

In der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung gelten ab 1. Juli 2014 neue Regelungen. Sie finden die Dokumente in der rechten Spalte zum Download. In folgenden Bereichen – Auswahl nicht vollständig – gibt es Änderungen:

  • Für die Zulassung des Spitallabors für Analysen des Eigenbedarfs regelt Artikel 54 Absatz 2 KVV die Ausbildungsanforderungen an die Leitung. Genannt sind Arzt oder Ärztin, Apotheker oder Apothekerin, Leiter oder Leiterin mit naturwissenschaftlicher Hochschulbildung oder mit vom EDI anerkannter höherer Fachausbildung. In der KLV sind nun diese höheren Fachausbildungen im Artikel 42, Absatz 2 aufgeführt.

  • Die Voraussetzungen zur Übernahme der Kosten für prophylaktische Impfungen sind mit dem «Schweizerischen Impfplan 2014» des BAG und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen abgestimmt worden. Im KLV, Artikel 12a, Buchstaben a, b, d, f, g, i, j und l finden Sie die detaillierten Regelungen.

  • Früherkennung des Kolonkarzinoms: Bei der Abrechnung von Untersuchungen im Rahmen von Früherkennungsprogrammen im Kanton Waadt oder im Kanton Uri wird auf der Leistung keine Franchise erhoben.

  • Der Anhang 1 der KLV – Regelungen bezüglich Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung – erfährt folgende Anpassungen:

    • 2.3 Neurologie inkl. Schmerztherapie und Anästhesie: Die periphere Nervenstimulation der Okzipitalnerven zur Migränetherapie ist neu eine Pflichtleistung unter Voraussetzungen.
    • 4 Pädiatrie und Kinderpsychiatrie: Ambulante multiprofessionelle Therapieprogramme in Gruppen für übergewichtige und adipöse Kinder und Jugendliche waren bisher Pflichtleistungen in Evaluation. Neu sind diese nicht mehr in Evaluation. Sowohl Programme als auch Einzelleistungen sind unter Voraussetzungen Pflichtleistungen.
    • 9.2 Andere bildgebende Verfahren: PET und PET/CT haben bei Indikationen und den eingesetzten radioaktiven Substanzen Veränderungen bezüglich der Abrechnung via OKP erfahren – die technischen Details entnehmen Sie bitte dem Dokument in der rechten Spalte.

  • Auch die KLV-Anhänge MiGeL und Analysenliste erfuhren Anpassungen. Ob ein Spital oder eine Klinik davon betroffen ist, hängt vom Leistungsspektrum ab. Wir empfehlen daher direkt die entsprechenden Dokumente – in der rechten Spalte – zu sichten.

Kontakt

Links

<link http: www.admin.ch opc de official-compilation _blank external-link-new-window external link in new>Änderungen KLV (inkl. Anhang 1)

<link http: www.bag.admin.ch themen krankenversicherung _blank external-link-new-window external link in new>Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL)

<link http: www.bag.admin.ch themen krankenversicherung _blank external-link-new-window external link in new>Analysenliste