Unfallversicherung bezahlt nur herkömmliche Verfahren bei Kreuzbandruptur

An ihrer Sitzung vom 20. März hat die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) entschieden, dass die Unfallversicherung bei einer Kreuzbandverletzung nur herkömmliche Verfahren wie physiotherapeutische Rehabilitation und vordere Kreuzbandplastik übernimmt.

Das Verfahren der Dynamischen Intraligamentären Stabilisierung (DIS) mit Ligamys® zur Behandlung einer Kreuzbandverletzung bezahlt die Unfallversicherung nicht. Die MTK begründet ihren Entscheid damit, dass sich Nutzen und Risiken des neuen Verfahrens nicht beurteilen lassen. Es fehlen publizierte klinische Studien dazu. Sie finden das entsprechende Zirkular mit erweiterten Erläuterungen <link http: www.zmt.ch medizinaltarif-kommission_mtk mtk_informationen.htm _blank external-link-new-window external link in new>hier .

Kontakt