H+ Jahresmedienkonferenz: Ambulante Tarife im Fokus

An der Jahresmedienkonferenz vom 20. Mai 2014 zeigte H+, dass die ambulanten Leistungen der Spitäler und Kliniken an Bedeutung gewinnen. Obwohl die Spitäler mehr leisten, erhalten sie aufgrund der veralteten ambulanten Abgeltungsstruktur immer weniger.

Zwei Tage nach der überaus deutlichen Annahme des Verfassungsartikels über die medizinische Grundversorgung zeigte H+ die markant zunehmende Bedeutung der ambulanten Leistungen der Spitalbranche auf. Der Anteil der Spital-Leistungen am Volumen des gesamten ambulanten Sektors ist seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) vor 18 Jahren von 13 auf 26 Prozent gestiegen. Diese Zunahme ist einerseits auf den medizinischen Fortschritt mit mehr ambulanten Behandlungsmöglichkeiten und andererseits auf die steigende Bedeutung der Spitäler und Kliniken als erste Anlaufstelle, insbesondere für Notfälle, zurückzuführen. Spitäler und Kliniken haben landesweit mit Hausärztinnen und Hausärzten neue Kooperationsmodelle für den Notfalldienst entwickelt.

Gesamtrevision TARMED dringend nötig
Die Abgeltung für die spitalambulanten Leistungen ist jedoch ungenügend und verursacht beträchtliche Unterdeckungen. Für die gesamte Spitalbranche lag das Defizit für die ambulanten Leistungen im Jahr 2013 in der Grössenordnung von 500 Millionen Franken. Wenn der subsidiäre Eingriff des Bundes in den ambulanten Abrechnungstarif TARMED wie angekündigt umgesetzt würde, dann hätten die Spitäler weitere 100-150 Millionen Mindereinnahmen. Für H+ gibt es nur eine Lösung, um künftig eine betriebswirtschaftlich korrekte und gesetzeskonforme Abgeltung der ambulanten Leistungen zu erreichen: Eine möglichst rasche Gesamtrevision von TARMED.

Rehabilitation und Psychiatrie ebenfalls betroffen
Auch in der Rehabilitation und der Psychiatrie nimmt der Anteil ambulanter Behandlungen anteilmässig zu. Ambulante Leistungspakete entsprechen einem Bedürfnis der Patientinnen und Patienten und sind gesundheitsökonomisch und volkswirtschaftlich sinnvoll als Ergänzung zu stationären Behandlungen. Wenn aber keine pauschalen Abgeltungen mit Krankenkassen und Unfallversicherern ausgehandelt werden können für solche Programme, lassen sich diese nicht kostendeckend anbieten. Die Revision des Physiotarifes sowie nationale Tarife für ambulante Programme in der Psychiatrie und Rehabilitation sind deshalb zentral.

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