Gesetz über nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG): Vernehmlassung eröffnet

Mit einem neuen Bundesgesetz sollen Menschen vor nichtionisierender Strahlung und gesundheitsgefährdendem Schall geschützt werden. Die Vernehmlassung läuft und H+ bringt sich ein.

Mit der technologischen Entwicklung fand seit den 90er Jahren eine Verbreitung neuer Technologien im Bereich nichtionisierender Strahlung (NIS) statt. Eindeutigkeiten für Gesundheitsschäden liegen in gewissen Bereichen (z.B. Medizinlaser) vor. Um die Sicherheit von Produkten, die oberhalb anerkannter Grenzwerte strahlen, zu verbessern, soll der Bund zukünftig die Möglichkeit haben, die Einhaltung der sicherheitsrelevanten Vorgaben des Herstellers zu kontrollieren. Die Vorlage fügt sich in die bestehende Philosophie des Produktesicherheitsrechts ein und ergänzt, wo nötig, die vorhandenen Regelungen. Dem Bund und den Kantonen werden klare Kompetenzen im Vollzug zugewiesen.

Ihre Meinung ist H+ wichtig
H+ ist mit dem Gesetzesentwurf bzw. der dazugehörenden Erläuterung in einem Punkt nicht einverstanden und hat eine Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorbereitet. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme dazu bis spätestens Freitag, 13. Juni 2014 an <link mail window for sending>Sandra Bossi. Vielen Dank!

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