Anpassung des WACC-Zinssatzes auf 4.9% erforderlich

Der WACC-Zinssatz müsste auf 4,9% angehoben werden: Das ist das Fazit des zweiten Gutachtens der IFBC AG im Auftrag von H+. Die Expertise basiert auf den Angaben der H+ Mitglieder im Rahmen einer Befragung im April 2014.

Der Gesetzgeber sieht vor, das Kapitalkostenkonzept WACC, den Weighted Average Cost of Capital-Ansatz, für die Ermittlung eines branchenüblichen Kapitalertrags für Spitalbetreiber anzuwenden. Dieser Zinssatz ist heute in der VKL auf 3.7% festgelegt. Er basiert auf einem Gutachten des Wirtschaftswissenschaftlichen Zentrums der Universität Basel (WWZ) aus dem Jahr 2008. Auftraggeber war das Bundesamt für Gesundheit BAG. H+ unterstützt den vom Bund gewählten WACC-Ansatz als Kalkulationsmethode, fordert jedoch, dass die WACC-Methode richtig angewendet wird und der kalkulatorische Zinssatz periodisch angepasst wird.

Erstes Gutachten forderte bereits 2011 eine Zinsanpassung
H+ hatte bereits im Frühjahr 2011 eine Mitgliederbefragung durchgeführt und basierend darauf bei der IFBC AG die Überprüfung des Zinssatzes in Auftrag gegeben. Das Gutachten ergab, dass der WACC-Zinssatz rückwirkend auf den 1. Januar 2010 auf 5,8% hätte angehoben werden müssen.

2014: Zinssatz nach wie vor zu tief
H+ hat im April 2014 erneut eine Mitgliederbefragung durchgeführt und bedankt sich bei allen Institutionen, die dabei mitgewirkt haben. Die IFBC AG hat gestützt auf die Ergebnisse ein zweites Gutachten erstellt. Folgende Gründe bewegten H+ dazu:

  • Die periodische Anpassung des Zinssatzes ist vom Gesetzgeber vorgesehen.
  • Beim Wunsch nach einer grossen Planungssicherheit empfiehlt das WWZ, nach drei Jahren eine Überprüfung vorzunehmen.


Die Zeitreihenanalyse zeigt auf, dass der vom Gesetzgeber angewendete Zinssatz immer noch zu tief ist und dringend angehoben werden muss. Rückwirkend auf den 1. Januar 2014 hätte der WACC-Zinssatz dem Gutachten folgend auf 4,9 % angehoben werden müssen. Die detaillierten Ausführungen finden Sie ab 31. Mai 2014 <link de dienstleistungen betriebswirtschaft rechnungswesen_spital vkl _blank external-link-new-window external link in new>hier.

Weiteres Vorgehen
H+ wird, gestützt auf das Gutachten, mit dem BAG Gespräche führen und fordern, die Höhe des WACC-Zinssatzes auf 4,9% anzuheben. Im Weiteren ist der Anwendungsrahmen des WACC-Zinssatzes neu auf der «regulatory asset base» zu berechnen und nicht auf dem Anlagevermögen, wie es der Preisüberwacher aktuell tut.

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