Vorentwurf zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (NTE) für Pflegefachpersonen nicht akzeptabel

H+ ist mit der vom SBFI vorgeschlagenenen Regelung zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (NTE) für Inhaberinnen eines altrechtlichen Pflegediploms nicht einverstanden und wird eine entsprechende Stellungnahme einreichen. Inhaltlich wird sich diese voraussichtlich an die bereits vorliegende Stellungnahme des SBK anlehnen.

Mit der Regelung des nachträglichen Erwerbs des Fachhochschultitels (NTE) soll Pflegefachkräften, die durch weiterführende Ausbildungen mit einem Bachelorabschluss vergleichbare Kompetenzen erworben haben, die entsprechende Titelführung ermöglicht werden. Die Vernehmlassung zum Vorentwurf für die NTE-Regelung Pflege wurde vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Dezember 2013 eröffnet und dauert bis Mitte April 2014.

Motivierten Pflegefachkräften den nachträglichen Titelerwerb ermöglichen
In der Pflege besteht ein grosser Bedarf an hochqualifizierten Fachkräften. Der NTE ist eine Möglichkeit, um erfahrene Pflegefachkräfte zum Verbleib im Beruf zu motivieren. Arbeitgeber- und Berufsverbände, die OdASanté und die GDK haben sich deshalb für eine offene NTE-Regelung in der Pflege ausgesprochen, die möglichst vielen Fachkräften den nachträglichen Titelerwerb ermöglicht. Die Regelung sollte Pflegefachkräften den NTE ermöglichen, die sich durch Berufserfahrung und weiterführende Ausbildungen Kompetenzen angeeignet haben, die mit denjenigen eines Bachelorabschlusses vergleichbar sind. Diesen soll die weitergehende berufliche Qualifikation, namentlich der Zugang zu konsekutiven Masterstudiengängen, eröffnet werden.

Vorentwurf zu eng gefasst
Der Vorentwurf des SBFI zur NTE-Regelung in der Pflege sieht den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels nur für Inhaberinnen und Inhaber eines vom SRK anerkannten Diploms in Pflege vor, die zusätzlich eine höhere Fachausbildung in Pflege Stufe II (HöFa II) oder eine höhere Fachausbildung in Pflege Stufe I (HöFa I) und einen Nachdiplomkurs auf Hochschulstufe im Fachbereich Gesundheit von mindestens 200 Lektionen bzw. 10 ECTS abgeschlossen haben.
Dieser Vorentwurf ist für H+ zu eng gefasst, unvollständig und deckt die Bedürfnisse der Arbeitgeber- und Berufsverbände ungenügend ab.

Ihre Meinung ist gefragt
Damit H+ die Haltung der Mitglieder in der Stellungnahme vertreten kann, bitten wir Sie, bis am 10. März 2014 <link mail window for sending>Jürg Winkler mitzuteilen, ob Sie inhaltlich mit der SBK Stellungnahme (siehe rechte Spalte) grundsätzlich einverstanden sind oder nicht.

Kontakt

Links

<link http: www.sbk.ch de aktuell news-detail article title _blank external-link-new-window external link in new>Stellungnahme SBK

<link http: www.sbfi.admin.ch themen _blank stand>Information des SBFI, Stand Juni 2013