TARMED-Eingriff verstösst gegen Verfassung, ist willkürlich und nicht sachgerecht

«Bestürzt und verärgert» reagierte H+ auf den Verordnungsentwurf zum Eingriff in die ambulante Tarifstruktur TARMED. H+ forderte den Bundesrat in der Anhörungsantwort auf, keine entsprechende Verordnung zu erlassen. Der Entwurf verstösst nach Ansicht von H+ gegen die Verfassung und das Krankenversicherungsgesetz. Zudem fehlen im Verordnungsentwurf jegliche betriebswirtschaftlichen Berechnungen.

H+ wehrte sich in der Anhörungsantwort an das Bundesamt für Gesundheit gegen die vorgeschlagene Verordnung zum Eingriff des Bundes in die Tarifstruktur TARMED. Die Spitäler und Kliniken sind «stark verärgert über ihre rechtliche Diskriminierung und die damit verbundene Abwertung ihrer Arbeit.» H+ ist «bestürzt darüber, dass jegliche betriebswirtschaftlichen Berechnungen zu den Vorschlägen im Verordnungsentwurf fehlen.»

Auftrag des Parlaments nicht erfüllt

Nach Ansicht von H+ sind die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt, dass der Bundesrat seine subsidiäre Kompetenz in Anspruch nehmen kann. In seiner Stellungnahme zu diesem Eingriffsrecht hat der Bundesrat im Jahr 2011 selber festgehalten, «dass er von seiner neuen Kompetenz nicht einzig mit dem Ziel Gebrauch machen kann, einen Leistungserbringertypen zu fördern.» Genau dies ist nun aber der Inhalt des Verordnungsentwurfs.

Nach Ansicht von H+ ist die Auswahl der Kapitel für die Eingriffe «willkürlich» und die lineare Kürzung «nicht sachgerecht». Es sind auch Tarifkapitel betroffen, die erst kürzlich vollumfänglich revidiert und vom Bundesrat genehmigt wurden.

H+ fordert Gleichbehandlung der Spitäler

Der Verordnungsentwurf widerspricht nach Ansicht von H+ der Verfassung und den Anforderungen an Tarife gemäss Krankenversicherungsgesetz. H+ verlangt eine verfassungs- und gesetzeskonforme Umsetzung der subsidiären Kompetenz des Bundesrates. Die Rechtsgleichheit, die betriebswirtschaftliche Bemessung, die sachgerechte Struktur und die Wirtschaftlichkeit müssen nach Ansicht von H+ gewährleistet sein. So garantieren beispielsweise die Spitäler und Kliniken die Notfallversorgung an den Abenden, in der Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen, sollen nun aber trotz dieser zentralen Aufgabe der Grundversorgung bestraft werden.

H+ verlangt vom Bundesrat, dass er auf die Verordnung für die finanzielle Besserstellung der Hausärzte in der vorgeschlagenen Form verzichtet. Es besteht nach Ansicht von H+ keine akute Notsituation, die einen solchen Eingriff rechtfertigen würde. H+ engagiert sich deshalb zusammen mit der FMH und den Unfallversicherern für die sachgerechte Gesamtrevision des TARMED mit dem Ziel, diese Ende 2015 dem Bundesrat zur Genehmigung einzureichen.