GAV Gastronomie: Verhandlungen kommen voran

Ende November 2013 trafen Vertreter von H+ die Sozialpartner des Landes-Gesamtarbeitsvertrags des Gastgewerbes (GAV-Gastro). Ziel war es, die Umsetzung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Bundesrats (AVE) in den Gastronomiebetrieben der Spitäler und Kliniken zu regeln.

Der Geltungsbereich des L-GAV Gastronomie umfasst die Spital-, Klinik- und Heimrestaurants sowie Kantinen, insofern diese öffentlich zugänglich sind. Mit dem Entscheid vom 12. Juni 2013 hat der Bundesrat den Geltungsbereich des L-GAV Gastronomie per 1. Juli 2013 angepasst und im Bereich Spital-, Klinik- und Heimrestaurants präzisiert:

  • Unterstellt sind nur noch öffentlich zugängliche Spital- und Heimrestaurants, welche nicht über einen dem Gastgewerbe mindestens gleichwertigen GAV oder ein ebensolches Reglement verfügen.
  • Als nicht öffentlich zugänglich gelten gemäss demselben Entscheid «Restaurationsbetriebe in Spitälern und Heimen, die ausschliesslich den Patienten respektive Bewohnern und deren Besuchern dienen».


Gemeinsames Verständnis aufbauen
In einem ersten Treffen legten beide Parteien ihre Vorstellungen offen, wie der Entscheid des Bundesrats umgesetzt und kontrolliert werden soll. Über die grundsätzlichen Vorstellungen darüber, was und wie kontrolliert wird, konnte ein gemeinsames Verständnis aufgebaut werden. Die Teilnehmenden diskutierten die zentralen Fragen:

  • Wann ist ein Restaurant öffentlich zugänglich und wie kann dies überprüft werden?
  • Wann begründen mindestens gleichwertige Arbeitsbedingungen eine Ausnahme von der Unterstellung?
  • Welche Parameter werden einer Gleichwertigkeitsprüfung zugrunde gelegt?


Gleichwertigkeit der Anstellungsbedingungen
Positiv zur Kenntnis nahm H+, dass die Prüfung der Gleichgleichwertigkeit der Anstellungsbedingungen Spielraum bietet. Im Wesentlichen gelangt <link http: www.admin.ch opc de classified-compilation index.html _blank external-link-new-window external link in new>Art. 48 ff der Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV) zur Anwendung. Bewertet werden hauptsächlich die

  • Mindestlöhne und Lohnkomponenten
  • Arbeits- und Ruhezeiten, Ferien, Feier- und Ausbildungstage
  • Lohnfortzahlungen, nicht aber die Pensionskassen-Reglemente


Ausblick und Ziel
Dem Ziel von H+, eine einfach handhabbare und landesweit geltende Umsetzung für die Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen zu erwirken, sind die Verhandlungspartner einen Schritt näher gekommen.
Offen ist nun noch die Frage, wie sich auf unkomplizierte und unmissverständliche Weise die öffentliche Zugänglichkeit definieren lässt und die Gastronomiebetriebe klassiert werden können. Ein weiterer zu klärender Punkt ist, wie sich die Gleichwertigkeit der Anstellungsbedingungen mit vertretbarem administrativem Aufwand prüfen lässt. H+ verhandelt weiter. Ziel ist, ab Mai 2014 die offenen Fragen beantwortet und einfache Regelungen mit den Sozialpartnern vereinbart zu haben.

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<link http: www.admin.ch opc de classified-compilation index.html _blank external-link-new-window external link in new>Arbeitsvermittlungsverordnung, AVV