Anhörung: Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung bei Schwangeren

Bislang ist in den Ausführungsbestimmungen der Mutterschutzverordnung nur die ionisierende Strahlung aufgeführt. Neu soll auch für die nichtionisierende Strahlung eine Regelung eingeführt werden.

Im neuen Absatz 3 des Artikels 12 der Mutterschutzverordnung (MuSchV) werden die Grenzwerte für Arbeiten unter Einwirkung von nichtionisierender Strahlung umschrieben.
Betroffen hiervon sind unter anderem das Gastgewerbe (Induktionsherde) und die Medizin (MRT, MRI, NMR). Die Grenzwerte werden jeweils den neusten Erkenntnissen angepasst. Sie finden die umfassenden Unterlagen zur Verordnungsänderung in der rechten Spalte zum Download.

Ihre Meinung ist H+ wichtig
Wie beurteilen Sie diese Anpassung der Mutterschutzverordnung? Stimmen Sie der Aufnahme der nichtionisierenden Strahlung in der Mutterschutzverordnung und den vorgesehenen Grenzwerten zu? Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis spätestens Montag, 6. Januar 2014 an <link mail window for sending>Martin Bienlein. Vielen Dank!