Anhörung zur Registerverordnung des Medizinalberufegesetzes läuft

Das Eidgenössische Departement des Innern hat H+ eingeladen, sich zur Teilrevision der Registerverordnung des Medizinalberufegesetzes (MedBG) zu äussern. H+ begrüsst, dass die Daten des Medizinalberuferegisters künftig einem grösseren Kreis zugänglich sind, steht jedoch der Verankerung der ZSR-Nummern kritisch gegenüber.

Die Anpassungen der Registerverordnung MedBG stehen im Zusammenhang mit der Erweiterung der Zugriffe auf die öffentlich zugänglichen Daten des Medizinalberuferegisters MedReg. Diese sollen einem breiteren Nutzerkreis zugänglich gemacht werden. Erstens sollen mit dem Vollzug von Bundesgesetzen beauftragte Stellen, welche Daten über Medizinalpersonen benötigen, diese systematisch nutzen dürfen. Zweitens sollen auch private Unternehmen Zugang erhalten, wenn die Nutzung der öffentlich zugänglichen Daten einem öffentlichen Interesse dient. Dies wäre beispielsweise bei Pharmagrossisten der Fall, welche die Berechtigungen der Medizinalpersonen zum Bezug von Arznei- und Betäubungsmitteln überprüfen müssen. In diesem Fall sollen für die Nutzung der Daten auch Gebühren erhoben werden.

H+ begrüsst Erweiterung des Nutzerkreises
Dass neu auch weitere Kreise das Register nutzen sollen, ist sinnvoll und wird von H+ unterstützt. Dies aber unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass der systematische Zugang zum Register nicht für kommerzielle Zwecke wie beispielsweise Werbung oder Verträge genutzt werden darf.

H+ gegen Verankerung der ZSR-Nummern
H+ erachtet die Verankerung der privaten, kostenpflichtigen Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nummer) – wie es in Artikel 7 der Verordnung vorgesehen ist – als nicht sinnvoll. Die Identifikation der Leistungserbringer erfolgt gemäss den öffentlichen Registernummern. Bei diesen Nummern kann problemlos hinterlegt werden, ob der entsprechende Leistungserbringer für KVG-Leistungen zugelassen ist oder nicht. Es braucht hierfür keine ZSR-Nummer.
Das ZSR-Register umfasst zudem nur die Leistungserbringer gemäss KVG. Um sämtliche Leistungserbringer der eidgenössischen Sozialversicherungen abzudecken, müssten noch weitere Registrierungsnummern eingeführt werden, was das Register verkompliziert.

Ihre Meinung ist H+ wichtig
Die Geschäftsstelle hat einen Entwurf für eine Anhörungsantwort von H+ ausgearbeitet. Sie finden diesen in der rechten Spalte zum Download. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis spätestens Montag, 16. Dezember 2013 an <link mail window for sending>Tanja Bodenmann. Vielen Dank!

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