Hochspezialisierte Medizin: Die Haltung der Wettbewerbskommission
H+ hat im Frühling 2013 die Wettbewerbskommission (WEKO) angefragt, ob aus deren Sicht die Kriterien für die kantonale Spitalplanung auch bei der hochspezialisierten Medizin gelten. Die WEKO bejahte dies. Die Planung der hochspezialisierten Medizin soll die Prinzipien der Transparenz, der Gleichbehandlung aller Leistungserbringer und des Wettbewerbs beachten. H+ stellt den Mitgliedern die Antwort der WEKO im Hinblick auf allfällige Rekursverfahren zur Verfügung.
Die am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Revision des Krankenversicherungsgesetzes (Art. 39 Abs. 2bis) verpflichtet die Kantone, die hochspezialisierte Medizin gesamtschweizerisch zu planen. Kommen die Kantone dieser gesetzlichen Pflicht nicht nach, übernimmt der Bund die Planung. Über eine interkantonale Vereinbarung haben die Kantone die notwendigen Organe geschaffen und seit 2010 zahlreiche Planungs- und Zuteilungsentscheide für hochspezialisierte Leistungen gefällt.
Planungsmethoden und -kriterien
Während die ersten Entscheide des interkantonalen Beschlussorgans in den Jahren 2010 und 2011 die Zuteilung extrem seltener Leistungen innerhalb der universitären Zentren betrafen, erfolgten später zunehmend Entscheide bezüglich Leistungen, die auch in zahlreichen Zentrums-, Regional- und Privatspitälern erbracht werden. Im Rahmen der Anhörungen zu den neuen Leistungsbereichen haben die Mitglieder von H+ die Geschäftsstelle deshalb vermehrt angefragt, welche Kriterien von den zuständigen Planungsorganen einzuhalten seien. Die WEKO teilte H+ in einem Schreiben mit, dass aus ihrer Sicht dieselben Prinzipien gelten wie für die kantonale Spitalplanung: Transparenz in der Planungsmethodik, Gleichbehandlung aller qualifizierten Leistungserbringer und Beachtung der Wirkungen auf den Wettbewerb. Sie finden das Schreiben (auf Französisch) in der rechten Spalte zum Download. Die WEKO verfasste eine <link http: www.weko.admin.ch aktuell _blank external-link-new-window external link in new>detaillierte Beschreibung der Planungsmethoden und -kriterien im Jahr 2010 auf Anfrage des Kantons Zürich.
Für allfällige Rekursverfahren zu Entscheiden des Beschlussorgans der hochspezialisierten Medizin bitten wir Sie zu beachten, dass die zuständige Instanz das Bundesverwaltungsgericht ist und nicht die WEKO.