Masterplan Hausarztmedizin – Einigung im Groben, Differenzen im Detail

Die TARMED-Tarifpartner haben sich über zwei Prinzipien geeinigt: die vorgezogene Besserstellung der Hausärztinnen und Hausärzte sowie die Besserstellung der Grundversorgung in einer Gesamtrevision. Nun gilt es die Details zu regeln.

Der Bundesrat hat als Antwort auf die Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Ausbildung, Versorgung und Abgeltung angeboten. Dazu brachte er die Akteure Initiativkomitee, Bund, Kantone, TARMED-Tarifpartner und Ausbildungsorganisationen zusammen unter dem Namen Masterplan «Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung». Seit Sommer 2012 wird in drei Arbeitsgruppen verhandelt: Medizinalberufegesetz, Bildung und Forschung sowie Finanzierung und Versorgung.

Erfolge des Masterplans
Als Ergebnis der Arbeitsgruppe Medizinalberufegesetz hat der Bundesrat bereits eine Botschaft dem Parlament vorgelegt, die die Hausarztmedizin stärken soll. Auch in der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung sind Fortschritte zu sehen, indem sich die Kantone bereit erklärt haben, die ärztliche Ausbildung in den Praxen besser zu unterstützen. Die Versorgung wurde als kantonale oder sogar Gemeindeaufgabe herausgebrochen. Dazu finden Tagungen statt, um das Problem weiter zu diskutieren.

Einigkeit der Tarifpartner
Die TARMED-Tarifpartner haben sich geeinigt, die Grundversorgung sachgerecht abzugelten. Das Initiativkomitee, die FMH und H+ gehen davon aus, dass dies zu einer Besserstellung führen wird. Um den Forderungen des Initiativkomitees entgegenzukommen, haben sich die TARMED-Tarifpartner bereit erklärt, die Hausärztinnen und -ärzte mit einer Übergangslösung besserzustellen. Für H+ hat jedoch die Gesamtrevision von TARMED Priorität.

Differenzen im Detail
Die Forderung des Initiativkomitees, ein eigenes Kapitel (Kap. 40) zu erhalten, lehnt H+ ab, um für die Gesamtrevision keine unerwünschten Präjudizen zu schaffen. Erwartungsgemäss pochen die Versicherungen auf eine Gegenfinanzierung respektive auf Kostenneutralität. Hier kann H+ für seine Mitglieder keine Verpflichtungen eingehen. Im Zentrum steht ein sachgerechter Tarif für ambulante Leistungen. Alle Regelungen, welche die Spitäler und Kliniken betreffen, bedürfen eines verbandsinternen Referendums. Damit steht H+ für kurzfristige Zusagen nicht zur Verfügung.

Zeitdruck zwingt H+ zur Alternative
Da die gesetzlichen Fristen für die Volksinitiative in den nächsten Tagen auslaufen, hat H+ den Tarifpartnern eine Alternative aufgezeigt: die Versicherer und die FMH sollen die Übergangslösung aushandeln und H+ wird eine Lösung in den TARMED-Gremien und als Tarifpartner unterstützen, unter der Voraussetzung, dass die Spitäler und Kliniken nicht betroffen sind.

Das Thema wird in der Herbstsession 2013 das Parlament beschäftigen. Die Schlussabstimmung für einen Gegenvorschlag ist am 27. September 2013 vorgesehen. Danach geht das Thema bis zur Ansetzung des Abstimmungstermins an den Bundesrat. Die Initianten haben dann die Möglichkeit ihr Volksbegehren zurückzuziehen, so dass der Gegenvorschlag zur Abstimmung kommt und die Massnahmen des Masterplans umgesetzt werden können. H+ geht heute davon aus, dass das Parlament einen direkten Gegenvorschlag (Verfassungsartikel) der Volksinitiative gegenüberstellt. Der Bundesrat wird im Oktober 2013 oder im Januar 2014 über den Abstimmungstermin entscheiden.

Kontakt

Links

<link http: www.bag.admin.ch themen gesundheitspolitik _blank external-link-new-window external link in new>Masterplan «Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung»