Bund schlägt Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien vor

Das Protokoll III zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien ist in der Vernehmlassung. Es regelt Übergangsmodalitäten, die Koordinierung der Systeme für soziale Sicherheit und die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Kroatien gehört seit 1. Juli 2013 der EU an. Da sich das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und den bisherigen EU-Mitgliedstaaten nicht automatisch auf weitere neue EU-Staaten ausdehnt, waren Verhandlungen notwendig. Das Verhandlungsresultat hat der Bundesrat im Rahmen des Protokolls III zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien in die Vernehmlassung geschickt. Das Protokoll III behandelt hauptsächlich die Modalitäten der Übergangperiode sowie die Festlegung aufsteigender Kontingente. Gegenstand der Verhandlungen waren auch die Koordinierung der Systeme für soziale Sicherheit (Anhang II) und die Anerkennung von Diplomen (Anhang III). Alle diese Unterlagen bilden einen integralen Bestandteil des FZA.

Stufenweiser Übergang
Grundsätzlich gilt eine siebenjährige Übergangsfrist. In den ersten zwei Jahren bleiben die arbeitsmarktlichen Beschränkungen gegenüber Kroatien unverändert. Anschliessend kann die Schweiz diese bei Bedarf für weitere drei bzw. sogar fünf Jahre aufrechterhalten. Nach Ablauf der sieben- oder fünfjährigen Übergangsfrist hat die Schweiz die Möglichkeit, eine drei- bzw. fünfjährige Ventilklausel einzuführen. So kann sie im Fall eines übermässigen Anstiegs der Einwanderungszahlen wieder Kontingente einführen.

Für Kroatien sind dieselben gewöhnlichen Koordinierungsregeln für die soziale Krankenversicherung vorgesehen wie für die meisten EU-Staaten.

Anerkennung von Berufsqualifikationen
Aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG über die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen muss die Schweiz die kroatischen Diplome im Bereich der Gesundheitsberufe automatisch anerkennen. Die meisten kroatischen Ausbildungen im Gesundheitswesen weisen ein genügendes Qualitätsniveau auf. Da aber bestimmte Diplome für Hebammen ein zu niedriges Ausbildungsniveau aufweisen, sind diese von einer automatischen Anerkennung ausgeschlossen.

Die Geschäftsstelle von H+ beurteilt nach erster Durchsicht der Vernehmlassungsunterlagen die in der Vorlage vorgeschlagenen Regelungen als zweckmässig und praktikabel. Ohne Ihren Gegenbericht bis Ende Oktober 2013 an <link mail window for sending>Martin Bienlein teilt H+ dies dem Bundesamt für Migration in seiner Vernehmlassungsantwort entsprechend mit.

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