Weitere Kantone verpflichten Leistungserbringer zur Qualitätsberichterstattung

Seit der GDK-Vorstand den Kantonen empfohlen hat, die Spitäler zu verpflichten, über die Qualität zu berichten, zeigen weitere Kantone Interesse an der Verwendung der H+ Berichtsvorlage. Die Kantone Aargau, Bern und Basel-Stadt verpflichten ihre Listenspitäler bereits seit 2011 oder früher zur Berichterstattung mittels H+ Berichtsvorlage. Der Qualitätsbericht wird laufend weiterentwickelt und derzeit an das Berichtsjahr 2013 angepasst. Änderungsanträge seitens der GDK sind für das Berichtsjahr 2013 nicht vorgesehen.

Letzten Herbst hat der GDK-Vorstand den Kantonen empfohlen, dass sie den Spitälern für die Qualitätsberichterstattung die Vorlage von H+ nahe legen sollen. Die Empfehlung finden Sie <link http: www.gdk-cds.ch fileadmin docs public gdk aktuelles empfehl em_qualitaetsbericht_d.pdf _blank external-link-new-window external link in new>hier. 

Acht Kantone verlangen H+ Vorlage
Im Frühjahr erkundigte sich das Zentralsekretariat der GDK bei den einzelnen Kantonen mit einer Umfrage nach dem Stand der Umsetzung dieser Empfehlung. Die Umfrageergebnisse zeigen, dass mehr als die Hälfte aller Kantone ihre Spitäler zur Berichterstattung über die Spitalqualität verpflichten.
Neben den Kantonen Aargau, Bern und Basel-Stadt verpflichteten weitere fünf Kantone (Graubünden, Uri, Schwyz, Obwalden, Zug) ihre Listenspitäler, die H+ Berichtsvorlage zu verwenden. Im Kanton Tessin wird die H+ Vorlage den Spitälern lediglich empfohlen, da sie ohnehin bereits von allen Spitälern verwendet wird.
Die Kantone Basel-Landschaft, Schaffhausen und Glarus werden die Verwendung der Berichtvorlage ab 2014 prüfen.

Zusammenarbeit mit GDK
Eine konstruktive Zusammenarbeit mit der GDK ist aufgegleist. So hat eine Delegation der GDK-Begleitgruppe «Qualitätssicherung im Spital» Einsitz in die Fachkommission Qualität Akutsomatik (FKQA), sobald es um die Weiterentwicklung des Qualitätsberichts-Vorlage von H+ geht. Die GDK-Begleitgruppe «Qualitätssicherung im Spital» hat jedoch beschlossen, für die Berichtsvorlage 2013 noch keine Änderungsanträge zu stellen.

H+ Vorlage wird Standard
Die GDK-Umfrage zeigte ebenfalls, dass einzelne Kantone darauf verzichten, ihre Leistungserbringer explizit zu verpflichten, die H+ Vorlage zu verwenden, da diese die H+ Vorlage für ihre Qualitätsberichterstattung ohnehin bereits verwenden. Die konkrete Nutzung der ausgefüllten Qualitätsberichte ist derzeit noch in Abklärung.

H+ empfiehlt weiterhin allen Mitgliedern, über ihre Qualität und Qualitätsaktivitäten Bericht zu erstatten und die H+ Vorlage zu nutzen. Um die Qualitätsarbeiten der Spitäler externen Interessierten zugänglich zu machen, ist das Aufschalten der Qualitätsberichte 2012 auf dem Spitalportal <link http: www.spitalinformation.ch>www.spitalinformation.ch möglich und wünschenswert.

Kontakt

Isabelle  Praplan

Isabelle Praplan

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