Keine Diagnosen auf KVG-Rechnungen

Seit dem 1. Januar 2013 müssen die Spitäler und Kliniken separat zur Rechnung neu die medizinischen Daten systematisch an zertifizierte Datenannahmestellen oder den vertrauensärztlichen Dienst übermitteln. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte fordert die Leistungserbringer auf, im XML-Rechnungsformular bei KVG-Abrechnungen das Diagnose-Feld nicht auszufüllen.

Für die soziale Krankenversicherung gemäss KVG legt Art. 59 der Krankenversicherungsverordnung KVV die notwendigen Daten auf der Rechnung fest. Die Spitäler und Kliniken müssen gemäss Art. 59a KVV die medizinischen Daten separat an zertifizierte Datenannahmestellen oder den vertrauensärztlichen Dienst liefern. Die medizinischen Daten sind im XML-Formular «Minimal Clinical Dataset» definiert.

Der XML-Standard für die administrativen Rechnungen der Spitäler und Kliniken zuhanden der Krankenversicherer enthält auch ein Feld für die Diagnose. Diese Angabe ist ausschliesslich bei den übrigen Sozialversicherungen, d.h. Unfall-, Invalidität- und Militärversicherung anzuwenden und darf im KVG nicht ausgefüllt werden.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte EDÖB hat H+ darauf hingewiesen, dass das XML-Rechnungsformular richtig zu gebrauchen sei.
Weitere Ausführungen des Datenschützers anlässlich seines Tätigkeitsberichts finden Sie im <link http: www.hplus.ch de publikationen eflash artikel _blank external-link-new-window external link in new>eFlash 07/2013, «Eidgenössischer Datenschützer zieht Bilanz: auch Spitalbranche betroffen».

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