Genetische Laboranalysen sollen in der Schweiz erfolgen

Laboruntersuchungen werden im Auftrag von Schweizer Laboratorien teilweise auch im Ausland ausgeführt. Bei genetischen Laboruntersuchungen hat das Bundesamt für Gesundheit BAG in einem Schreiben Mitte Juli festgehalten, dass diese nur bei Ausführung in der Schweiz, durch schweizerische Laboratorien mit entsprechender Bewilligung, zu Lasten der Grundversicherung übernommen werden.

Zwischen der Schweiz und der europäischen Union besteht noch kein vertragliches Dienstleistungsfreizügigkeitsabkommen. Für das Gesundheitswesen bedeutet dies, dass grundsätzlich nur jene Leistungen von der Krankenversicherung übernommen werden, die in der Schweiz erbracht werden. Ausnahme bilden:

  • Notwendige, medizinische Behandlungen während eines vorübergehenden Auslandaufenthaltes;
  • Behandlungen im Ausland aus medizinisch indizierten Gründen;
  • Zustimmungsfälle gemäss Koordinationsrecht der Europäischen Union.


Vorsicht bei ausländischen Laboranalysen
Die Auftrags-Durchführung von Laboranalysen im Ausland von Untersuchungsproben aus der Schweiz fällt unter keine der oben erwähnten Ausnahmefälle.
Falls eine Analyse, welche Bestandteil der schweizerischen Analysenliste ist, als Auftrag im Ausland durchgeführt wird, so ist diese Analyse bei der Fakturierung zu Lasten der OKP mit dem Vermerk «Durchführung im Ausland» zu versehen. Ohne diesen Vermerk stellen im Ausland ausgeführte Laboranalysen keine Pflichtleistung der Grundversicherung dar.

Spezielle Regelung für genetische Untersuchungen auf erblichen Brustkrebs
Aus Qualitätsgründen sind genetische Untersuchungen auf erbliche Brustkrebsformen (BRCA1 und BRCA2) von oben genannter Regel ausgenommen. Eine Kostenübernahme aus der Grundversicherung erfolgt lediglich bei genetischen Laboruntersuchungen, welche ein schweizerisches Labor durchführt, welches gemäss Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG), über eine entsprechende Bewilligung verfügt.
Im Weiteren weist das BAG im Schreiben darauf hin, dass nur eine Minderheit der neu diagnostizierten Brust- oder Ovarialkrebserkrankungen erblich bedingt sind und deshalb auch nur bei bestimmten Patientinnen und deren Angehörigen eine solche Untersuchung angezeigt ist.

H+ empfiehlt den Spitälern und Kliniken bei der Abrechnung der genetischen Laboruntersuchungen sich an die Empfehlungen des BAG zu halten.

Das Schreiben des BAG finden Sie in der rechten Spalte zum Download.