Anstellung von Gesundheitspersonal: Das BAG fordert Sorgfalt

Zum Schutz der Patientinnen und Patienten empfiehlt das BAG den Spitälern, Kliniken und Pflegeinstitutionen in einem Schreiben bei der Anstellung von ausländischem Gesundheitspersonal eine Anerkennungsbestätigung einzufordern. Bei Ärztinnen und Ärzten rät das BAG zu überprüfen, ob sie im Medizinalberuferegister eingetragen sind. Die Institutionen sollen ferner anhand eines Leumundszeugnisses, eines Strafregisterauszugs oder einer Referenzauskunft beim früheren Arbeitgeber prüfen, ob eine Person vertrauenswürdig ist.

Patientinnen und Patienten in Schweizer Spitälern, Kliniken und Pflegeinstitutionen müssen von qualifizierten Ärztinnen, Ärzten und Gesundheitsfachpersonen gepflegt und behandelt werden. Das Gesundheitspersonal muss über die notwendigen Qualifikationen verfügen und vertrauenswürdig sein. Die Institutionen sind verantwortlich, vor einer Anstellung die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen sorgfältig zu prüfen.

Diplome und Vertrauenswürdigkeit prüfen
Der Arbeitgeber muss konsequent sicherstellen, dass sein Personal über die geforderten Diplome verfügt und muss deren Echtheit überprüfen, fordert das BAG. Zudem muss er die Vertrauenswürdigkeit des Personals prüfen, beispielsweise anhand eines Leumundszeugnisses, eines Strafregisterauszugs oder einer Referenz von früheren Arbeitgebern. Diese Massnahmen sind umso wichtiger, als Ärztinnen und Ärzte mit ausschliesslicher Tätigkeit im Spital nicht unter das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe und die dort vorgesehene Bewilligungspflicht fallen. Deswegen prüft die Aufsichtsbehörde deren Qualifikationen sowie Vertrauenswürdigkeit nur dann, wenn der jeweilige Kanton eine Bewilligungspflicht auch für im Spital angestellte Medizinalpersonen vorsieht. In allen anderen Fällen ist es an den Institutionen, ihr Personal vor einer Anstellung sorgfältig zu prüfen.

Eintrag im Medizinalberuferegister prüfen
Vor der Anstellung von Ärztinnen und Ärzten mit Diplomen aus dem EU-/EFTA-Raum, kann der Arbeitgeber von den Bewerberinnen und Bewerbern die Anerkennungsbestätigung des Arztdiploms verlangen. Die <link http: www.bag.admin.ch themen berufe index.html _blank external-link-new-window external link in new>Medizinalberufekommission, welche ihre Geschäftsstelle beim Bundesamt für Gesundheit BAG hat, stellt die Bestätigungen aus und trägt Angaben über das anerkannte Diplom im <link http: www.medregom.admin.ch _blank external-link-new-window external link in new>Medizinalberuferegister ein. Das entsprechende Schreiben des BAG finden Sie in der rechten Spalte zum Download.