Zulassungsstopp für neue Ärzte ab dem 5. Juli 2013 erneut in Kraft

Kantone können bei Bedarf Ärzte wieder daran hindern, eine eigene Praxis zu eröffnen; es sei denn, sie haben mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet. Diese Übergangslösung für die Zulassungssteuerung dauert maximal drei Jahre. Bis dahin erarbeitet das Departement des Innern (EDI) eine längerfristige Lösung für eine nachhaltige Steuerung.

Seit die Zulassungsbeschränkung Ende 2011 ausgelaufen ist, hat die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die eine Zulassungsnummer zur Abrechnung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP erhalten haben, in einigen Kantonen stark zugenommen. Deshalb haben Parlament und Bundesrat gehandelt und erneut eine Zulassungssteuerung in Kraft gesetzt. H+ hatte sich zuvor vehement dafür eingesetzt, dass die Spital- und Klinikambulatorien nicht unter eine Zulassungsbeschränkung fallen. Stattdessen hat H+ eine Steuerung der regionalen Verteilung von Ärztinnen und Ärzten über finanzielle Anreize vorgeschlagen.

Umsetzungsverordnung seit 5. Juli 2013 in Kraft
Der Bundesrat hat sich davon leider nicht überzeugen lassen und eine Gesetzesbestimmung sowie eine entsprechende Umsetzungsverordnung für einen erneuten Zulassungsstopp für alle neuen Ärztinnen und Ärzte verabschiedet. Diese ermöglicht es den Kantonen seit dem 5. Juli 2013, bei Bedarf die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte in ihrem Gebiet wieder zu begrenzen. Davon ausgenommen sind allerdings diejenigen Mediziner, die mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben. Diese Ärztinnen und Ärzte haben weiterhin die Möglichkeit, ohne Bedürfnisnachweis eine eigene Praxis zu eröffnen und zu Lasten der OKP abzurechnen.

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