Aktualisierte Analysenliste: Orphan Diseases, Laktose-Intoleranz und einleitende Bemerkungen

Wie erfolgt die Vergütung von molekulargenetischen Laboruntersuchungen seltener genetischer Krankheiten (Orphan Diseases)? Müssen die Krankenversicherer genetische Untersuchungen auf Laktose-Intoleranz vergüten? Das Bundesamt für Gesundheit liefert basierend auf der Analysenliste schriftliche Antworten auf diese Fragen. Zudem hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die einleitenden Bemerkungen präzisiert.

Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat H+ und weiteren Organisationen im Gesundheitswesen wichtige Informationen zum Analysenbereich zukommen lassen. Das entsprechende Schreiben vom 24. Juni 2013 finden Sie in der rechten Spalte als Download. Nachfolgend das Wichtigste in Kürze:

Die Orphan Disease-Regelung
Die «Orphan Disease-Regelung» in der Analysenliste ist eine Pauschalregelung, wie molekulargenetische Laboruntersuchungen seltener genetischer Krankheiten (Orphan Diseases) zu vergüten sind. Die Analysenliste enthält eine ausführliche Definition der Orphan Diseases sowie eine Einschränkung der Anordnungsbefugnis. Zudem ist zur Vergütung der Laboruntersuchungen ein recht aufwändiges Prüfungsverfahren vorgeschrieben. Das BAG präzisiert in seinem Schreiben vom 24. Juni 2013 einige wichtige Punkte, die bei der Vergütung einer molekulargenetischen Laboruntersuchung unter einer Orphan Disease-Position zu beachten sind.

Laktose-Intoleranz-Untersuchung: keine Pflichtleistung
Da die genetische Untersuchung auf Laktose-Intoleranz in der Analysenliste nicht enthalten ist, ist sie auch keine Pflichtleistung. Die Untersuchung ist nicht identisch mit der Analysenposition «2115.10 Glukose-Galaktose-Malabsorption». Hinzu kommt, dass Fachspezialisten die genetische Untersuchung auf Laktose-Intoleranz als Routinediagnostik für nicht notwendig erachten.

Einleitende Bemerkungen in der Analysenliste
Das EDI hat die einleitenden Bemerkungen in der Analysenliste per Januar 2013 angepasst. Die Anpassungen sollen dazu beitragen, dass das Krankenversicherungsgesetz KVG einheitlich angewendet wird. Damit will der Bund den Unsicherheiten bei der Kostenübernahme für genetische Laboruntersuchungen generell, und insbesondere der unterschiedlichen Auslegung des Begriffs «medizinisch-therapeutische Konsequenzen» begegnen.

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