Vorgezogene Entsorgungsgebühr neu auch für medizinische Geräte: Anhörung läuft

Das Bundesamt für Umwelt BAFU legt eine Verordnungsrevision vor. Neu müssten nicht nur Hersteller von Haushaltgeräten, Büro- und Unterhaltselektronik sondern auch Hersteller von medizinischen Kleingeräten eine vorgezogene Entsorgungsgebühr pro Gerät entrichten. Die Hersteller überwälzen die Gebühr üblicherweise an den Kunden. Die Anhörung dazu läuft – auch H+ bringt sich ein.

Das Bundesamt für Umwelt BAFU will die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) revidieren. Die Revision sieht vor, einen grösseren Kreis von Herstellern und Importeuren von elektronischen Geräten in die Pflicht zu nehmen und so eine verursachergerechte Finanzierung durch obligatorische vorgezogene Entsorgungsgelder sicherzustellen. Dies bedeutet, dass beispielsweise auch medizinische Kleingeräte neu der VREG unterstellt werden.

Einfachere Entsorgung von Kleingeräten durch VREG
Oftmals vereinbaren Spitäler und Kliniken heute beim Kauf medizinischer Kleingeräte keine Rücknahmepflicht mit dem Hersteller. Dadurch sind die Hersteller nicht verpflichtet, die Geräte zurück zu nehmen. Für die Geräte müssen die Spitäler und Kliniken dann einen Entsorger finden. Die Entsorger nehmen die Geräte teilweise ungern zurück, weil Geräte aus Spitälern und Kliniken potenziell mit gefährlichen Substanzen wie infektiösen Körperflüssigkeiten oder Chemikalien kontaminiert sind. Deshalb müssen die Spitäler und Kliniken teilweise sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorlegen, um die Geräte überhaupt entsorgen zu können. Die Entsorger können die Höhe der Entsorgungsgebühr heute selbst festlegen, was teilweise hohe Kosten zur Folge hat.

Medizinische Klein-, Diagnose- und Handgeräten, also Analysegeräte, Monitore, Infusionsgeräte, Inhalatoren, Blutdruckmessgeräte, Thermometer, usw., sind nicht nur in Spitälern und Kliniken in Gebrauch. Auch Privatpersonen können diese im Detailhandel erwerben. Hier ist die Entsorgung meistens nicht direkt beim Kauf geregelt. Für die medizinischen Kleingeräte sieht die VREG-Revision vor, dass die Endbenutzer künftig eine vorgezogene Entsorgungsgebühr bezahlen und diese dafür einfach und kostenlos entsorgen können. Für welche medizinischen Geräte dies künftig gelten soll, will das BAFU in einer separaten Liste festhalten, die heute noch nicht vorliegt.

Entsorgung von Grossgeräten bereits heute über Hersteller oder Lieferant geregelt
Wie bis anhin müssen die Spitäler und Kliniken die Entsorgung von medizinischen Grossgeräten, d.h. Computertomographen, MRI, Röntgen, etc. und schweren Mobilgeräten, dazu gehören beispielsweise anästhesietische Geräte, Lasergeräte oder Ultraschallgeräte, über die Hersteller und Lieferanten abwickeln. Die Entsorgung ist meistens direkter Bestandteil des Kaufvertrages.

Vorteile einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Spitäler
Die Geschäftsstelle geht davon aus, dass die Spitäler und Kliniken deshalb von der Revision der VREG und der vorgezogenen Entsorgungsgebühr profitieren. Sie würden die Entsorgungsgebühr neu beim Kauf bezahlen und nicht bei der Entsorgung des Kleingeräts. Sie müssten zudem nicht mehr langwierig nach geeigneten Entsorgern suchen, sondern könnten die Geräte auf einfache Art und Weise an den Hersteller oder an die entsprechenden Entsorger abgeben. Nicht zuletzt ist es aus ökologischer Sicht zu begrüssen, die Geräte sicher und umweltgerecht zu entsorgen bzw. einem Recycling zuzuführen.

Ökologiekommission eingebunden
Die Ökologiekommission VZK / H+ hat bereits im vergangenen Jahr mit dem BAFU Kontakt aufgenommen und die anstehende Revision eingehend mit den zuständigen Fachexperten diskutiert. Das BAFU hat H+ zugesichert, an der Erarbeitung der detaillierten Liste für medizinische Geräte mitwirken zu können. Mit dem fachlichen Input der Ökologiekommission bereitet die Geschäftsstelle einen Anhörungsantwortentwurf zur revidierten VREG vor und unterbreitet diese im Verlauf des Sommers den Direktionen der Aktiv- und Verbandsmitgliedern zur Stellungnahme. Falls Sie unabhängig davon eine Stellungnahme zur revidierten VREG einreichen wollen, nimmt <link mail window for sending>Ursula Käser diese bis spätestens Freitag, 30. August 2013 gerne entgegen.

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