Die Version 3.0 SwissDRG ist zur Genehmigungseingabe an den Bundesrat bereit. Die SwissDRG AG präsentierte am 7. Mai 2013 die wichtigsten Änderungsinhalte zur Version 3.0.
Die Version 3.0 wurde erstmals in der alleinigen Verantwortung durch das Case-Mix-Office (CMO) der SwissDRG AG erarbeitet. Dank der deutlich höheren Anzahl der Netzwerkspitäler sowie der verfeinerten Differenzierung der Kodes war eine noch bessere Strukturklassifizierung möglich. Neu haben die Geburtshäuser die gleichen Schweregrade wie die Spitäler. Für die bessere Transparenz wurde jedoch die separate Tabelle für Geburtshäuser beibehalten. Dies in Absprache mit den Kostenträgern.
Schwerpunkte der Version 3.0
Das CMO hatte eine klare Vorgabe für die Entwicklung der Version 3.0. Nebst der Kalkulation weiterer Zusatzentgelte gab es Anpassungen vor allem in folgenden sechs Bereichen:
Verabschiedung durch Verwaltungsrat der SwissDRG AG
An seiner Sitzung vom 30. Mai 2013 wird der Verwaltungsrat der SwissDRG AG die Version 3.0 verabschieden und zusammen mit den Tarifstruktur-Dokumenten dem Bundesrat zur Genehmigung einreichen. Zusammen mit der Version 3.0 werden folgende Dokumente miteingereicht:
Publikation der Version 3.0
Die Publikation der Version 3.0 für das Jahr 2014 ist ab dem 10. Juni 2013 vorgesehen. Umfassende Informationen zu den einzelnen Publikationsterminen der unterschiedlichen Dokumente zur Version 3.0 finden sich auf der <link http: www.swissdrg.org de _blank external-link-new-window external link in new>Website der SwissDRG AG.