Neue Software für Grouper der Spitalplanungs-Leistungsgruppen

Die Spitalplanungs-Leistungsgruppen (SPLG) geniessen eine steigende Akzeptanz bei zahlreichen Kantonen im Rahmen der Spitalplanung. Gleichzeitig baut das H+ Portal spitalinformation.ch auf den SPLG auf. Dadurch lassen sich die verschiedenen spitalbezogenen Leistungsspektren transparent und vollständig darstellen. Die entsprechende Software für die SPLG-Grouper-Version 1.0 können interessierte Spitäler nun erwerben.

Immer mehr Spitäler und Kantone haben den Wunsch geäussert, die medizinischen Daten selber nach SPLG gruppieren zu können. Die Gesundheitsdirektion Kanton Zürich (GDZH) hat im Rahmen der Spitalplanung 2012, unter Beizug von über 100 Fachexperten, ein Leistungsgruppenkonzept erarbeitet mit rund 125 Spitalplanungs-Leistungsgruppen (SPLG) und leistungsgruppenspezifischen Anforderungen für die Akutsomatik. Nun stellt die GDZH die entsprechende Gruppierungssoftware auch den Spitälern und anderen Kantonen zur Verfügung. Die GDK und H+ treten beide als Vertreiber der SPLG-Grouper-Lizenzen auf.

SPLG und spitalinformation.ch
Zielpublikum des Portals spitalinformation.ch von H+ sind die interessierte Öffentlichkeit sowie Experten im Gesundheitswesen und in der Gesundheitspolitik. Mit dem Relaunch von spitalinformation.ch im Sommer 2013 soll unter anderem das medizinische Leistungsspektrum eines Spitalstandorts ganzheitlich, transparent und überschaubar abgebildet werden. Im akutsomatischen Bereich werden dafür die SPLG verwendet.

Kantone können Sammellizenz für Spitäler erwerben
Der SPLG-Grouper für das Datenjahr 2012 liegt in Deutsch und Französisch vor. Interessierte können die Software jetzt bestellen, unter Beachtung der nachstehenden Punkte.
Für die Kantone sind zwei unterschiedliche SPLG-Grouper-Lizenzen verfügbar und bei der GDK bestellbar:

  1. Lizenz für die Kantonsverwaltung: Diese berechtigt zur Nutzung des SPLG-Groupers innerhalb der gesamten Kantonsverwaltung. Die Weitergabe an private Beratungsorganisationen ist grundsätzlich nicht erlaubt, ausser wenn diese den SPLG-Grouper ausschliesslich im Auftrag der Kantonsverwaltung verwenden. In diesem Fall reicht die Lizenz der Kantonsverwaltung.
  2. Sammellizenz Listenspitäler: Die Kantone können zusätzlich zur Lizenz für die Kantonsverwaltung eine Sammellizenz für alle Listenspitäler mit Standort innerhalb ihres Kantons erwerben.


Doppelbestellungen vermeiden
Verzichtet ein Kanton auf den Erwerb einer Sammellizenz für seine Listenspitäler (1), so können diese Listenspitäler individuell eine Einzellizenz bei H+ erwerben. Sie finden das entsprechende Bestellformular und den Lizenzvertrag in der rechten Spalte zum Download. Bitte senden Sie beides unterschrieben an H+. Anschliessend erhalten Sie von der Geschäftsstelle den SPLG-Grouper, inkl. Bedienungsanleitung. Die Rechnungstellung erfolgt danach durch die Gesundheitsdirektion Zürich.

Bitte klären Sie vor der Bestellung einer Einzellizenz bei Ihrem Kanton ab, ob er eine Sammellizenz für Listenspitäler beantragt hat, bzw. dies im Sinn hat oder nicht.

Preise
Die H+ Geschäftsstelle hat die Preise gutgeheissen, welche im Bestellformular aufgeführt sind. Mit diesen kann ein Teil der Unkosten der Gesundheitsdirektion Zürich gedeckt werden.