Inkraftsetzung Psychologieberufegesetz und -verordnung per 1. April 2013

Im Sommer 2012 war die Psychologieberufeverordnung (PsyV) in der Vernehmlassung. Der Bundesrat setzt das Psychologieberufegesetz (PsyG) und die -verordnung (PsyV) nun per 1. April 2013 in Kraft.

Künftig darf sich in der Schweiz nur noch Psychologin oder Psychologe nennen, wer über einen Masterabschluss oder einen gleichwertigen Studienabschluss in Psychologie verfügt. Von der Inkraftsetzung ausgenommen bleiben vorerst die Bestimmungen über das Psychologieberuferegister (PsyReg), welches zu einem späteren Zeitpunkt realisiert wird.

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