Einheitskasse und indirekter Gegenvorschlag in Vernehmlassung

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» eröffnet. H+ wird den Direktionen der Aktiv- und Verbandsmitglieder in Kürze einen Fragebogen zustellen, um sich basierend auf den Antworten zu positionieren.

Die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» verlangt, dass der Bund eine einheitliche nationale öffentliche Einrichtung schafft, welche die soziale Krankenversicherung durchführt und über kantonale und interkantonale Agenturen verfügt. Der Bundesrat lehnt diese ab und will das bewährte wettbewerbsorientierte System mit mehreren Krankenversicherern beibehalten. Um bestehende Fehlanreize wie die Risikoselektion zu beheben sowie in der sozialen Krankenversicherung vermehrt Transparenz zu schaffen, hat der Bundesrat das EDI beauftragt, einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative auszuarbeiten.

Politisch heiss umstrittener Gegenvorschlag
Mit dem nun in die Vernehmlassung geschickten Gegenvorschlag stösst Bundesrat Alain Berset hingegen auf politisch heftigen Widerstand. Der Ständerat hat am 18. März 2013 mit 27 zu 17 Stimmen eine Motion überwiesen, die den Verzicht auf einen Gegenvorschlag zur Einheitskasse verlangt. Ein gleichlautender Vorstoss hat der Nationalrat am 20. März 2013 mit 102 zu 71 Stimmen ebenfalls gutgeheissen. Bei der Behandlung im Parlament hat der Bundesrat erklärt, er werde das Vernehmlassungsverfahren wie geplant durchziehen.

Rückversicherung und verbesserter Risikoausgleich
Der in die Vernehmlassung geschickte, indirekte Gegenvorschlag beinhaltet im Wesentlichen zwei Elemente:

  1. In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) soll neu eine prämienfinanzierte Rückversicherung für sehr hohe Kosten eingeführt werden. Die Rückversicherung soll die Solidarität zwischen den Krankenversicherern und damit zwischen allen Versicherten stärken. Ergänzend dazu soll der Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen verfeinert werden. Dadurch soll der Anreiz der Krankenversicherer zur Risikoselektion in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vermindert werden.
  2. Die Grund- und Zusatzversicherung sollen getrennt und künftig durch verschiedene Gesellschaften (juristische Einheiten) abgedeckt werden. Zudem gilt es, Informationsbarrieren einzurichten, welche den Informationsaustausch zwischen der Krankenkasse und den anderen Gesellschaften der Gruppe verhindern. Getrennt werden müssen ferner die Leistungsabteilung und der Vertrauensarzt für die Grund- und Zusatzversicherung. Die Grundversicherer dürfen zudem keinen Gewinn erzielen, respektive keinen Erwerbszweck verfolgen.


Mitgliederbefragung zur Positionierung von H+
Bevor sich H+ zur Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» und zum indirekten Gegenvorschlag positioniert, will die H+ Geschäftsstelle erfahren, was die Mitglieder von der Vorlage halten. Die Direktionen der Aktiv- und Verbandsmitglieder erhalten in Kürze einen Fragebogen zugestellt. Bitte wirken Sie bei dieser Mitgliederumfrage mit und senden den ausgefüllten Fragebogen bis spätestens Freitag, 3. Mai 2013 an <link mail window for sending>Ursula Käser.

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