Interkulturelles Übersetzen in Spitälern: Ein Überblick über Finanzierung und Regelungen

Schweizer Spitäler und Kliniken regeln und finanzieren interkulturelles Übersetzen sehr unterschiedlich. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Gesundheit BAG aufgrund einer Umfrage bei den H+ Mitgliedern.

Verständigungsschwierigkeiten können die Behandlung erschweren oder gar die Patientensicherheit gefährden. Deshalb ist es in manchen Fällen unerlässlich, Dolmetschende beizuziehen.

Das BAG hat die H+ Mitglieder befragt, wie sie das interkulturelle Dolmetschen regeln und finanzieren. Die Auswertung dieser Umfrage liegt nun vor und gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Regelungen. Der ausführliche Auswertungsbericht der Umfrage steht in der rechten Spalte zum Download bereit.

Dolmetsch-Budget der Betriebe ist ausreichend
57% der befragten Institutionen verfügen über Weisungen, Regelungen oder Richtlinien zum Umgang mit Dolmetschergesprächen. Nur gerade sechs Institutionen geben an, die Finanzierung des interkulturellen Übersetzens im Leistungsvertrag mit der kantonalen Gesundheitsdirektion zu regeln, wie es die Empfehlung der GDK vorsieht. Ein Grossteil schätzt das vom Betrieb fürs Übersetzen zur Verfügung gestellte Budget als ausreichend ein. Rund 40% verfügen über einen Vertrag mit einer Vermittlungsstelle für interkulturelles Übersetzen. Auffallend ist, dass ein Grossteil den nationalen Telefondolmetschdienst nicht nutzt. Rund ein Viertel der Befragten bietet interne Weiterbildungen im Bereich interkulturelles Übersetzen an.

Interne Regelungen: Kein Best Practice, aber Themenblöcke und konkrete Beispiele
Das BAG hat bei einigen Betrieben die Inhalte der Reglemente, Weisungen und Richtlinien zum interkulturellen Übersetzen analysiert. Eine einzige Richtlinie, die die Spitäler als Best Practice übernehmen können, gibt es nicht. Dafür ist die Thematik zu komplex und die Vielfalt der individuellen Regelungen zu gross. Damit aber Spitäler und Kliniken von den bestehenden, unterschiedlichen Vorgaben profitieren können, hat das BAG die wichtigsten Themenblöcke zusammengestellt und konkrete Beispiele abgebildet.

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