H+ gegen Zulassungsbeschränkung für Spital- und Klinikambulatorien
H+ lehnt die Zulassungsbeschränkung für die Spital- und Klinikambulatorien nach wie vor entschieden ab. Falls die Beschränkung dennoch kommen sollte, erachtet H+ die vorliegende Fassung der «Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenversicherung” (VEZL) mit zwei Ausnahmen als akzeptabel.
Das geänderte Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG wird am 1. April 2013 in Kraft treten, sofern das Parlament dieses vorgängig verabschiedet. H+ hat sich in seiner Vernehmlassungsantwort vom November 2012 gegen die befristete Wiedereinführung der Zulassungsbeschränkung in den Spital- und Klinikambulatorien gewehrt.
VEZL als akzeptable Kompromisslösung, falls Zulassungsstopp kommt
Zum gleichen Zeitpunkt wie das Bundesgesetz soll auch die VEZL wieder in Kraft treten. Der Inhalt des Verordnungsentwurfs entspricht weitgehend derjenigen Version, die bereits vor der Aufhebung der Zulassungsbeschränkung vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2011 galt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) berücksichtigte damals die Wünsche und Bedürfnisse der Spitäler und Kliniken.
H+ spricht sich in seiner Anhörungsantwort weiterhin gegen den befristeten Zulassungsstopp für die Spital- und Klinikambulatorien aus. Falls das Parlament die Spitäler und Kliniken dennoch dem Zulassungsstopp unterstellen sollte, erachtet H+ die vorliegende Fassung der VEZL mit zwei Vorbehalten zu Gunsten der Belegarztspitäler und der Ausübungsüberprüfung als akzeptabel.