Datenschutz: Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmende

Datenschutz am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt, was nicht? Die Broschüre des Schweizerischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten gibt Auskunft darüber.

Datenschutz bezeichnet den Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten. Er steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem er, welche seiner persönlichen Daten zugänglich machen will.

Wissenswertes zum Thema Datenschutz
Aus Anlass des Datenschutztags vom 28. Januar 2013 hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsschutzbeauftragte eine einfach gehaltene Broschüre herausgeben, in welcher die Datenschutzrechte und -pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmenden zusammengefasst sind. Die in deutscher, französischer und italienischer Sprache aufgelegte, kostenlose Broschüre thematisiert folgende Bereiche:

  • Surfen und Telefonieren am Arbeitsplatz
  • Überwachung durch den Arbeitgeber
  • Recherchen im Rahmen von Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen


Die Broschüre kann direkt beim <link http: www.edoeb.admin.ch themen _blank external-link-new-window external link in new>Schweizerischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten in elektronischer Form bezogen werden.

Datenschutztag
Der Europäische Datenschutztag ist ein auf Initiative des Europarats ins Leben gerufener Aktionstag für den Datenschutz. Ziel des Tages ist es, die Öffentlichkeit für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren. Dies soll durch Aktionen der mit dem Datenschutz beauftragten Organisationen der einzelnen Länder erfolgen.

Kontakt

Links

<link http: www.derbeauftragte.ch>www.derbeauftragte.ch

<link http: www.europeanprivacyday.org>www.europeanprivacyday.org