Anhörung: Zulassung als Leistungserbringer für Neuropsychologen

Neuropsychologinnen und Neuropsychologen sollen per 1. September 2013 auf ärztliche Anordnung hin Leistungen selbständig und auf eigene Rechnung erbringen dürfen. Dies sieht eine Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) vor, die der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat.

Das Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG) tritt voraussichtlich auf den 1. April 2013 teilweise in Kraft. Es harmonisiert schweizweit die Aus- und Weiterbildung der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und legt beides auf hohem Niveau fest. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, um die Leistungsabrechnung im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes neu zu regeln.

Erst Zulassung regeln, dann die Abrechnung
Die vorliegende Teilrevision der KVV regelt die Frage der Zulassung der Neuropsychologinnen und -psychologen. Neuropsychologinnen und -psychologen müssen demnach künftig einen der folgenden Abschlüsse nachweisen:

  • anerkannter Hochschulabschluss in Psychologie und einen eidgenössischen Weiterbildungstitel in Neuropsychologie nach PsyG
  • Fachtitel Neuropsychologie der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP).


Was die Leistungen anbelangt, ist ein konkreter Vorschlag, wie diese in der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV zu verankern sind, noch in Erarbeitung.

Angepasste Zulassungsbedingungen für das Praxislaboratorium
Ärzte sollen ab 1. September 2013 anlässlich von Besuchen zu Hause bzw. in Pflegeinstitutionen Laboranalysen durchführen dürfen. Hierfür schlägt der Bundesrat eine Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) vor.

Ihre Meinung ist H+ wichtig
Die Geschäftsstelle hat einen Entwurf für eine Anhörungsantwort von H+ ausgearbeitet und den Direktionen der Aktiv- und Verbandsmitglieder zugestellt. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis spätestens Freitag, 8. März 2013 an <link mail window for sending>Ursula Käser. Vielen Dank!

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