Änderungen zu Wahlrechten bei Swiss GAAP FER in Kraft

Verschiedene Änderungen zu Wahlrechten, die diverse Swiss GAAP FER betreffen, sind per 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

H+ hat im eFlash 04/2012 bereits über die geänderten Wahlrechte berichtet und aufgezeigt, in welchem Umfang das Handbuch zur Rechnungslegung in den Spitälern und Kliniken betroffen ist. Die seit 1. Januar geltenden Änderungen betreffen folgende Bereiche und sind nachstehend nochmals aufgeführt:

  • Swiss GAAP FER 2: Bei Finanzanlagen ausgewiesene Wertschriften
    Bisher waren Finanzanlagen zu Anschaffungskosten (abzüglich allfälliger Wertbeeinträchtigungen) zu bewerten. Neu besteht zusätzlich das Wahlrecht, Wertschriften des Finanzanlagevermögens zu aktuellen Werten zu bewerten, wobei Wertänderungen erfolgswirksam zu erfassen sind.
  • Swiss GAAP FER 17: Verbrauchsfolgeverfahren
    Der überarbeitete Standard verankert den Grundsatz der marktnahen Bewertung. Erlaubt sind FIFO und ähnliche Verfahren, während die Anwendung des LIFO-Verfahrens nicht mehr erlaubt ist.
  • Swiss GAAP FER 18: Bewertung von Nicht-Renditeliegenschaften zu aktuellen Werten
    Neu dürfen alle Sachanlagen, die zur Nutzung gehalten werden, nur noch zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertbeeinträchtigungen bilanziert werden. Das Wahlrecht zur Folgebewertung zu aktuellen Werten wird ersatzlos gestrichen.
  • Swiss GAAP FER 27: Kategorien von Derivaten
    Bisher bestanden drei Kategorien von Derivaten: Derivate zu Absicherungszwecken, Derivate zu Handelszwecken sowie übrige Derivate. Neu gibt es noch zwei Kategorien: Derivate mit Absicherungszweck und Derivate ohne Absicherungszweck. Derivate mit Absicherungszweck können wahlweise zu aktuellen Werten oder zu gleichen Bewertungsgrundsätzen wie das abgesicherte Grundgeschäft bewertet werden, wobei Bewertungsänderungen im Periodenergebnis zu erfassen sind. Derivate ohne Absicherungszweck sind zu aktuellen Werten zu erfassen, wobei Wertänderungen ebenfalls erfolgswirksam sind.


Die von der Fachkommission Swiss GAAP FER beschlossenen Anpassungen beinhalten keine grundlegenden Änderungen, sondern bezwecken die Qualität des Standards weiter zu erhöhen, stets unter Wahrung eines günstigen Verhältnisses von Kosten und Nutzen. Details zu den Änderungen in Swiss GAAP FER finden Sie <link http: www.fer.ch inhalt home news-details article _blank external-link-new-window external link in new>hier.

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