Stationäre Fallpauschalen-Wellen im ambulanten Bereich

Die Einführung von Fallpauschalen für die Abgeltung stationärer Spitalleistungen wirkt sich am Rande auch im ambulanten Bereich aus. Ein Blick in die ersten Zwischenresultate der Begleituntersuchung im Auftrag von H+ und der FMH.

Mit Pauken und Trompeten startete am 1. Januar 2012 die neue Ära mit dem Fallpauschalen-System SwissDRG und der neuen Spitalfinanzierung. H+ und die FMH haben im Hinblick auf erwünschte und befürchtete Verschiebungen zwischen dem stationären und dem ambulanten Bereich eine Begleituntersuchung in Auftrag gegeben. Nun liegen erste Zwischenresultate der Erhebung und Auswertung von Daten aus den Jahren 2009 bis 2011 vor, also der Periode vor der SwissDRG-Einführung. In der Studie verglichen wurden Kantone mit Fallpauschalen-Vorgänger-Modellen und solche mit Tagespauschalen oder anderen Abgeltungssystemen. Erste Erkenntnis der Voruntersuchung des Wirtschaftswissenschaftlichen Zentrums der Universität Basel und der B,B,S. Volkswirtschaftliche Beratung Basel: Die unterschiedlichen Abgeltungssysteme für den stationären Bereich wirken sich am Rande auch auf den spital- und praxisambulanten Bereich aus.

Verschiebungen in vor- und nachgelagerte Bereiche
Schon vor dem SwissDRG-Start hatten 23 Kantone Fallpauschalen-Systeme (meist AP-DRG). Die von H+ und der FMH in Auftrag gegebene Begleitstudie untersuchte Daten des Bundesamts für Statistik und von Helsana-Versicherten aus den drei Jahren vor der SwissDRG-Einführung. Bei den Helsana-Daten wurde die Abgeltung von stationären und ambulanten Leistungen der Versicherten mit einem Spitalaufenthalt unter die Lupe genommen. Dabei fokussierte sich die Untersuchung auf Verlagerungen in die vor- und nachgelagerten Bereiche sowie den Einfluss der Fallpauschalen.

Ökonomische Anreize
Aufgrund der Helsana-Daten über abgerechnete Leistungen sind Effekte nachweisbar in den vor- und nachgelagerten Bereichen bei stationären Behandlungen. Die Quintessenz der Voruntersuchung: «Der ökonomische Anreiz zur Kostensenkung kann dazu führen, dass eine Hauptbehandlung zwar nach wie vor stationär im Spital erfolgt, ein Teil der Untersuchungen und Abklärungen jedoch in den ambulanten Bereich verlagert wird.» Damit verbunden sei möglicherweise auch eine grössere Zahl von vor- und nachstationären Arztbesuchen. In Kantonen mit AP-DRG-Fallpauschalen fanden in den Jahren 2009 bis 2011 im vor- und nachgelagerten ambulanten Bereich mehr Konsultationen von hospitalisierten Patienten statt, insbesondere im Vergleich zu Kantonen mit Tagespauschalen. Nicht erwartet werden signifikante komplette Verlagerungen von stationären Eingriffen in den ambulanten Bereich, die auf die Fallpauschalen-Abgeltung zurückzuführen wären.

Längsschnittanalyse folgt
Die Resultate der Querschnittsanalyse der drei Jahre vor Einführung von SwissDRG geben erste Hinweise auf die Wirkung von unterschiedlichen ökonomischen Anreizen durch die Abgeltungssysteme. Ein schlüssiges Bild über die Effekte von Fallpauschalen auf vor- und nachgelagerte ambulante Leistungen wird erst die bevorstehende Längsschnittanalyse nach Einführung von SwissDRG bieten können. Dabei ist aufgrund der bisherigen Resultate davon auszugehen, dass die Auswirkungen in Kantonen mit einem Wechsel von Tages- auf Fallpauschalen ausgeprägter sein könnten als beim Switch von AP-DRG auf SwissDRG. Die Resultate der Längsschnittanalyse werden Ende 2013 erwartet und veröffentlicht.